Zum 1. Juni 2025 tritt das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz in Kraft. Insbesondere Rechtsschutzversicherer sehen sich mit erheblichen finanziellen Belastungen konfrontiert. Allein sie erwarten rund 250 Millionen Euro Mehrkosten jährlich durch die Anpassungen bei Gerichts- und Anwaltsgebühren. Bereits 2021 hatte eine Kostenrechtsnovelle zu deutlichen Gebührenerhöhungen geführt. Mit dem neuen Gesetz steigen die Kosten nun weiter. Für viele Bürger könnte damit auch der Zugang zum Recht zur Kostenfrage werden.

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Nicht nur die gesetzlichen Gebühren steigen. Auch die Streitwerte sind inflationsbedingt gewachsen. Das wirkt sich direkt auf die Honorare aus, denn diese bemessen sich nach dem Streitwert. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) befürchtet, dass sich dadurch die Schere zwischen rechtlich gut abgesicherten und nicht abgesicherten Menschen weiter öffnet. Bereits heute würden laut einer Studie des Bundesjustizministeriums fast 60 Prozent der Mandanten wegen der Kosten auf eine Klage verzichten. Über die Hälfte der befragten Anwälte gab zudem an, Mandanten wegen der finanziellen Risiken von einem Verfahren abzuraten. „Wenn die Kosten stetig steigen, wächst das Risiko, dass immer mehr Menschen auf die Durchsetzung ihres Rechtes verzichten“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin.

Insgesamt bestanden 2024 in Deutschland rund 27,3 Millionen Rechtsschutzverträge. In über 4,8 Millionen Fällen wurden Leistungen erbracht, die sich auf mehr als 3,8 Milliarden Euro summierten. Rund 80 Prozent davon entfielen allein auf Anwaltskosten.

Doch das neue Gesetz berücksichtigt moderne Entwicklungen kaum. Das Gebührenrecht ist de fact im analogen Zeitalter stecken geblieben, so der Tenor der Branche. Weder der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) noch die Digitalisierung der Mandatsbearbeitung spiegeln sich in den neuen Gebührensätzen wider. Dabei könnten gerade bei Massenverfahren wie dem Dieselskandal oder bei standardisierbaren Tätigkeiten durch KI erhebliche Kostenvorteile erzielt werden. Gleiches gilt für Tätigkeiten, die mit einem zunehmenden Einsatz von KI in der Mandatsbearbeitung vereinfacht und effektiver werden, sei es im Bereich Recherche, Sachverhaltsaufbereitung oder aber Schriftsatzerstellung.

Der Versicherer-Verband fordert deshalb eine Reform des Gebührenrechts, die auch industrielle Mandatsbearbeitung und automatisierte Workflows einbezieht. So könnten etwa bei großen Fallzahlen durch einheitliche Schriftsätze und digitale Bearbeitungsprozesse die Kosten gesenkt werden.

Der GDV hatte bereits in der Vergangenheit moderate Anhebungen der Anwalts- und Gerichtskosten angemahnt, um den Zugang zum Recht nicht zu erschweren. Hohe Gebühren könnten Verbraucher abschrecken und den Zugang zur Justiz gefährden. Die Versicherungswirtschaft schlug damals vor, den Anstieg der streitwertgebundenen Gebühren im unteren Bereich – also bei Streitwerten bis zu 5.000 Euro – deutlich geringer ausfallen zu lassen. Schließlich würden die Rechtskosten sonst in keinem realistischen Verhältnis zum Streitwert stehen. In bestimmten Bereichen setzen sich die Versicherer sogar für eine Absenkung der Gebühren ein.

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