Wer im Standardtarif der privaten Krankenversicherer untergebracht ist, muss sich ab 1. Juli 2025 auf höhere Beiträge einstellen. Die Anpassung betrifft alle im Standardtarif Versicherten sowohl im Tarif mit Beihilfeanspruch (STB) als auch im Tarif ohne Beihilfeanspruch (STN), heißt es auf der Seite des Verbands der Privaten Krankenversicherung. Zum Jahresende 2024 seien rund 53.900 Personen im Standardtarif versichert gewesen. Das entspreche etwa 0,6 Prozent der Versicherten in der PKV-Krankheitskostenvollversicherung.

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Die Beiträge sollen im Schnitt von derzeit 400 Euro auf rund 500 Euro ansteigen. Darüber hatte zunächst das Fachportal "Versicherungsmonitor" berichtet. Die jetzige Anpassung bedeutet ein sattes Plus: Um 25 Prozent legt der Durchschnittsbeitrag zu. Es ist die zweite Beitragsanpassung in Folgen. Denn bereits im vergangenen Jahr waren die Beiträge um 9,3 Prozent angehoben worden.

Nicht jeder privat Krankenversicherte darf den Standardtarif nutzen

Um den Standardtarif nutzen zu können, müssen die Versicherten aber strenge Kriterien erfüllen. Er steht nur Personen offen, die bereits vor dem 1. Januar 2009 bei ihrem derzeitigen Krankenversicherer privat vollversichert waren. Versicherte, die bereits vor diesem Stichtag eine Vollversicherung hatten, können den Standardtarif nutzen, wenn sie:

  • seit mindestens 10 Jahren privat krankenversichert sind und
  • mindestens 65 Jahre alt sind oder
  • mindestens 55 Jahre alt sind und das Gesamteinkommen die Beitragsbemessungsgrenze der GKV (2025: 5.512,50 Euro/Monat) nicht überschreitet oder
  • jünger als 55 Jahre alt sind und eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen oder beantragt haben, wobei ihr Gesamteinkommen die Beitragsbemessungsgrenze der GKV nicht übersteigt.

Wenn privat Krankenversicherte in den Standardtarif wechseln, müssen sie keine neue Gesundheitsprüfung absolvieren. Die Versicherten werden mit ihrem bisherigen Gesundheitsstatus übernommen, was die Berechnung und den Wechsel erleichtert. Die bereits in der privaten Krankenversicherung gebildeten Altersrückstellungen werden in den Standardtarif übertragen, was dazu beiträgt, dass die Beiträge relativ stabil bleiben.

Obwohl der Standardtarif einheitlich vom PKV-Verband berechnet wird, kann er für die einzelnen Versicherten unterschiedlich hoch sein, da auch andere Faktoren für die Beitragshöhe eine Rolle spielen und von den Versicherern individuell berechnet werden. Unter anderem das Eintrittsalter, die Höhe der Verwaltungskosten oder ein vereinbarter Selbstbehalt. Der maximale Beitrag ist auf den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung beschränkt, der aktuell bei 804,82 Euro im Monat liegt.

Angehoben werden darf auch der Beitrag im Standardtarif - stark vereinfacht - nur, wenn mindestens einer von zwei auslösenden Faktoren vorliegt: Die Leistungsausgaben weichen von der bisherigen Kalkulation um fünf Prozent ab oder die allgemeine Lebenserwartung hat sich um diesen Wert verändert. Das trägt dazu bei, dass die Beiträge oft mehrere Jahre nicht steigen. Wird einer der Auslöser vorliegt, klettern die Beiträge dann aber meist umso deutlicher.

Andere PKV-Sozialtarife oft ungünstiger für Versicherte

Der Standardtarif ist nicht der einzige Rettungsanker der privaten Krankenversicherer: aber nach Einschätzung auch des PKV-Verbandes die beste Lösung speziell für ältere Versicherte. Der Verband fordert, dass der Tarif auch für Menschen geöffnet wird, die nach 2009 ihre Krankenversicherung abgeschlossen haben. Wer kein Anrecht hat, den Standardtarif zu nutzen, muss in der Regel auf den sogenannten Basistarif ausweichen, der 2009 gegen den Widerstand der Versicherungswirtschaft eingeführt wurde. Hier ist der Beitrag oft höher, weil Alterungsrückstellungen nicht zum Vorteil des Versicherten eingerechnet werden.

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Noch weniger bietet der sogenannte Notlagentarif, den es seit 2013 gibt. Er ist für Personen gedacht, die ihre Beiträge zur PKV nicht mehr zahlen können und deshalb in Zahlungsrückstand geraten sind. Der Tarif bietet nur eine Notfallversorgung. Vorsorgeuntersuchungen und normale Arztbesuche sind nicht abgedeckt.