GegenstandsversicherungDie Gegenstandsversicherung dient dazu, wertvolle Gegenstände einzeln abzusichern – sei es eine wertvolle Kamera, seinen es Schmuck- und Erbstücke, auch teure Sportgeräte (wie Snowboards) oder teure Instrumente können über den Gegenstandsschutz abgesichert werden. Bei Beschädigung wird die Reparatur bezahlt, bei kompletter Zerstörung oder Verlust des versicherten Gegenstands eine vereinbarte Summe. In der Hausratversicherung ist dieser Schutz häufig nicht ausreichend: zum einen werden Entschädigungsgrenzen für Wertgegenstände definiert (die allerdings durch höhere Prämien erweitert werden können), zum anderen greift hier häufig die Tresorklausel, so dass der Transport oder die Mitnahme der Gegenstände nicht versichert sind. Freilich sehen Verbraucherschützer auch den Gegenstandsschutz skeptisch: der Schutz sei teuer, Kunden müssten schon „sehr an ihrem Handy oder der antiken Kommode hängen“. Bei seltenen Instrumenten und bei Sachen von hohem Wert sei zudem eine Spezialversicherung die bessere Wahl (zum Beispiel die Kunstversicherung). Dennoch aber kann es durchaus Kunden geben, für die eine Gegenstandsversicherung eine gute Ergänzung zur Hausratsversicherung darstellt – besonders, wenn eine Versicherungslücke besteht, aber noch keine teure Spezialversicherung angeraten ist.spinheike@pixabay
Clevere Vermittler nutzen den Jahresanfang für ihre Kunden: Denn bis zum 31. März 2026 haben Vermittler die Möglichkeit, ihren Kunden bei der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit einen dauerhaften Bei
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