Mit Eintritt in den Ruhestand müssen zahlreiche Menschen mit einer Rente auskommen, die gegenüber dem letzten Gehalt niedriger ausfällt. Bezahlbare Beiträge für die private Krankenversicherung (PKV) sind also sehr wichtig. Hierfür sorgen unter anderem die Altersrückstellungen in der PKV. Mit der Beitragsentlastungskomponente können Kunden aber auch selbst weiter vorsorgen. Dabei zahlen sie einen zusätzlichen Beitrag zu ihrer Voll-, Beihilfe- oder GKV-Zusatzversicherung. Dieser hängt von der vereinbarten Ermäßigung der Beiträge im Alter ab. Neben regelmäßigen Beiträgen kann der Kunde bei der Continentale ab sofort auch Sonderzahlungen tätigen. So wird die Flexibilität noch einmal deutlich erhöht.

Vorteile für unterschiedliche Zielgruppen

Die Beitragsentlastungskomponente spricht dabei verschiedene Zielgruppen in der Krankenvollversicherung an:

  • Arbeitnehmer können finanzielle Vorteile aus dem Arbeitgeberzuschuss erhalten. Ist dieser noch nicht voll ausgeschöpft, beteiligt sich der Arbeitgeber mit bis zu 50 Prozent an den laufenden Beiträgen für die Beitragsentlastungskomponente.
  • Für Selbstständige kann die Sonderzahlung vorteilhaft sein, um etwa aus Liquiditätsgründen die laufende Beitragszahlung gering zu halten und trotzdem fürs Alter vorzusorgen.
  • Rentnern war es bislang nicht so einfach möglich, ihre Beiträge zu verringern. Auch für diese Zielgruppe ist die Sonderzahlung interessant. Oft werden Lebens- oder Rentenversicherungen sowie sonstige Sparverträge ab 65 Jahren ausgezahlt. Dieses Kapital kann als Sonderzahlung genutzt werden, um die Beiträge zur privaten Krankenversicherung direkt zu reduzieren.

Für alle Zielgruppen können sich zudem steuerliche Vorteile ergeben.

Beitragsrückerstattungen oder Pauschalleistungen umwandeln

Besonders praktisch: Auch Ansprüche aus Beitragsrückerstattungen (BR) oder Pauschalleistungen (PL) können voll oder anteilig in eine Sonderzahlung umgewandelt werden. Die Vereinbarung zur Verwendung der BR/PL als Sonderzahlung kann jederzeit angepasst werden. Sonderzahlungen sind ab 100 Euro und bis zu vier Mal im Jahr pro versicherte Person möglich. Insgesamt kann der Kunde pro Jahr maximal das 3-fache des Jahresbeitrages seines Tarifes einzahlen. Unter Anrechnung der laufenden Absicherung kann allerdings nicht mehr als eine Ermäßigung von 100 Prozent des Beitrags des jeweils zugrundeliegenden Tarifes vereinbart werden.

Freie Vermittler finden Tarifdetails sowie weitere für sie speziell aufbereitete Informationen hierzu auf makler.continentale.de/kv-besondere-bedingungen-bb.