Wer eine Riester-Rente besitzt und privat für das Alter vorsorgt, hat Anspruch auf staatliche Zulagen. Die Krux ist, dass diese extra beantragt werden müssen. Ein solcher Antrag ist bis zu zu zwei Jahre rückwirkend möglich. Aus diesem Grund informiert aktuell die Deutsche Rentenversicherung (DRV), dass Sparer tätig werden müssen, die ihre Zulagen noch nicht für das Jahr 2021 geltend gemacht haben. Beantragt werden sie beim jeweiligen Anbieter des Vertrages. Wer die Zulagen für das Jahr 2021 noch erhalten möchte, muss sie bis zum 31. Dezember 2023 bei seiner Versicherung oder seiner Bank beantragt haben.

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Generell sollten diese Verträge regelmäßig überprüft und wenn notwendig, angepasst werden. Denn bei vielen Riester-Sparern gibt es Änderungen bei Gehalt und Lebensverhältnissen – wie Hochzeit, Geburt oder Wegfall des Kindergeldes. Bei diesen Faktoren sind gegebenenfalls die Eigenbeträge zur Riester-Rente anzupassen. Die volle staatliche Riester-Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr. Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr können als Kinderzulage zusätzlich gezahlt werden. Vor dem vollendeten 25. Lebensjahr sind zudem einmalig 200 Euro als „Berufseinsteigerbonus“ möglich.

Hintergrund: Steigt das Einkommen, so werden in der Regel auch höhere Einzahlungen in den Vertrag notwendig, um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten. Werden fehlende Eigenbeiträge nicht aufgefüllt, so werden die Zulagen anteilig gekürzt.

Wer nicht für jedes Jahr einen extra Antrag bei der zuständigen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen will, kann auch einen Dauerzulagenantrag einzurichten. Der Betrag wird dann automatisch jedes Jahr dem Riester-Konto gutgeschrieben. Allerdings sollten Vorsorgesparer jedes Jahr auch schauen, ob die Förderberechtigung noch voll erfüllt wird. Schon wenn sich das Einkommen erhöht, müssen hier Korrekturen vorgenommen werden.

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