Seit Monaten stimmt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Bevölkerung auf steigende Zusätzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Im Sommer sagte er, der Beitragssatz werde „erneut leicht steigen müssen“, um Leistungskürzungen zu vermeiden (Versicherungsbote berichtete).

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Im September legte der Minister nach, und schrieb, dass er mit einer moderaten Erhöhung um 0,2 Beitragssatzpunkte rechne. Bei einem Einkommen von circa 3.000 Euro ergebe das für die Kassenmitglieder einen Mehrbeitrag von drei Euro pro Monat, da der Krankenkassen-Beitrag paritätisch finanziert wird (Versicherungsbote berichtete).

Im Oktober trat der GKV-Schätzerkreis – bestehend aus Expertinnen und Experten des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbandes – zusammen und schätzte die Höhe der Einnahmen Ausgaben sowie der Zahl der Versicherten und Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2023 und 2024.

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Demnach erwartet der Schätzerkreis für das Jahr 2024 Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 283 Mrd. Euro. Diese beinhalten den regulären Bundeszuschuss in Höhe von 14,5 Mrd. Euro abzüglich des Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse sowie weitere 150 Mio. Euro für zusätzliche Aufwendungen im Bereich Kinderkrankengeld. Zudem wird bei der Schätzung der Einnahmen des Gesundheitsfonds eine Zuführung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 3,1 Mrd. Euro berücksichtigt. Die Ausgaben der Krankenkassen im Jahr 2024 belaufen sich voraussichtlich auf 314 Mrd. Euro.

GKV-Zusatzbeitrag 2024 festgelegt

Aus diesen Schätzergebnissen für das Jahr 2024 ergibt sich eine Erhöhung des rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent, so der Schätzerkreis. Am 1. November folgte das BMG dieser Empfehlung, legte den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2024 fest und gab ihn im Bundesanzeiger bekannt.

„Steigende Zusatzbeiträge dürfen keine Selbstverständlichkeit werden!“

Für die Krankenkassen ergibt sich aus diesem rechnerischen Zusatzbeitrag ein „relevanter Erhöhungsdruck“, sagte Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, dazu. Denn der tatsächlich erhobene Zusatzbeitragssatz beträgt derzeit bereits 1,51 Prozent.

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„Steigende Zusatzbeiträge dürfen keine Selbstverständlichkeit werden“, so Pfeiffer weiter. Der Gesetzgeber müsse dringend die Weichen für eine nachhaltige Finanzierung stellen, forderte die Funktionärin. „Es muss jetzt darum gehen, dass einerseits der Bund endlich seiner Verantwortung für bislang von den Krankenkassen getragene gesamtgesellschaftliche Aufgaben gerecht wird, Stichwort kostendeckende Beiträge für Bürgergeld-Beziehende, Dynamisierung der Bundesbeteiligung für familienpolitische Leistungen. Andererseits bedarf es dringend effizienzverbessernder Maßnahmen auf der Ausgabenseite – insbesondere bei unwirtschaftlichen Strukturen besteht dringender Handlungsbedarf. Der anhaltend hohe Ausgabenanstieg für Krankenhäuser, Arzthonorare und Arzneimittel, um nur die größten Bereiche zu nennen, muss für alle ein Warnsignal sein.“

Krankenhausreform nicht eingepreist

Ganz ähnlich äußerte sich auch Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). Sie bemängelt, dass die Schätzung allein auf den bereits für 2024 bekannten Ausgabeposten beruhe: „Neue Ausgabenrisiken, wie die Gesetzgebung rund um die Krankenhausreform, wurden dagegen nicht eingepreist. Die aktuelle Debatte zur Krankenhausreform macht deutlich, dass hier vermutlich Mehrausgaben in Milliardenhöhe auf die GKV zukommen. Entgegen der Vorgabe aus dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz 2022 liegt nach wie vor kein Konzept zur langfristigen Stärkung der GKV vor. Staatlich zu verantwortende Ausgabenrisiken Jahr für Jahr auf die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler abzuwälzen, widerspricht den im Koalitionsvertrag der Ampelregierung selbstgesteckten Zielen. Die Koalition ist weiterhin gefordert, ihre angekündigten Maßnahmen – die Dynamisierung des Bundeszuschusses sowie die Refinanzierung der Ausgaben für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld aus Steuermitteln – rasch umzusetzen.“

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