Wer privat krankenversichert ist, muss möglicherweise bald mehr für seinen Schutz zahlen. Wie der PKV-Verband auf seiner Webseite berichtet, werden die Beiträge 2024 um durchschnittlich rund 7 Prozent steigen. Der Durchschnittswert sagt allerdings nichts darüber aus, wie stark die Beiträge in den einzelnen Tarifen steigen werden - und ob überhaupt. Im Einzelfall seien auch zweistellige Prämienanpassungen möglich, schreibt das „Handelsblatt“ am Montag.

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„Die Anpassungen sind notwendig, um gestiegene Leistungen und den medizinischen Fortschritt zu finanzieren“, sagte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther dem „Handelsblatt“. Konkret bedeute dies, dass der Durchschnittsbeitrag für die Krankenvollversicherung von aktuell 537 Euro im Monat auf dann rund 575 Euro klettert. Beihilfe-Tarife sind dabei nicht berücksichtigt: Mehr als jeder zweite Privatversicherte in Deutschland hat einen entsprechenden Anspruch, bei dem der Dienstherr einen Teil der Krankheitskosten übernimmt.

Der PKV-Verband weist darauf hin, dass die Prämieneinnahmen je Vollversicherten zwischen 2004 und 2024 (also einschließlich der aktuellen Erhöhungen) in der PKV weniger stark gestiegen sind als in der GKV. Demnach beträgt die durchschnittliche jährliche Teuerung in der PKV 2,8 Prozent, in der GKV 3,2 Prozent. Das hat eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) ergeben.

Der Vergleich zeigt aber auch, dass die Entwicklung in der GKV gleichmäßiger verläuft, während es in der PKV oft einen Wechsel von mehreren Jahren ohne Beitragsanstieg, dann aber sprunghaften Erhöhungen gibt. Denn ein privater Krankenversicherer darf die Prämien - stark vereinfacht - nur in zwei Fällen erhöhen: Wenn die Ausgaben die kalkulierten Kosten um mindestens zehn Prozent übersteigen. Und wenn die Lebenserwartung der Versicherten stärker steigt als kalkuliert, weil dann im Durchschnitt auch die Gesundheitskosten steigen: Hier liegt die Schwelle bei fünf Prozent. Bei diesen Bedingungen spricht man von sogenannten auslösenden Faktoren.

Allerdings dürften die privaten Krankenversicherer von den steigenden Kapitalmarktzinsen profitieren. Diese erleichtern die Bildung der gesetzlich vorgeschriebenen Alterungsrückstellungen, da die eingesammelten Kundengelder wieder mit höherem Zins angelegt werden können. Dieser Kapitalpuffer soll Beitragserhöhungen ab dem 65. Lebensjahr dämpfen, wenn die Versicherten statistisch höhere Gesundheitskosten haben. Allerdings ist der Zins derzeit kein Faktor, der bei den auslösenden Faktoren berücksichtigt wird. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) drängt daher auf eine Erweiterung der auslösenden Faktoren: auch um einen gleichmäßigeren Anstieg der PKV-Beiträge zu ermöglichen.

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Wiederholt kritisiert wurde die Transparenz der Branche mit Blick auf Prämienanpassungen. So sorgten in den vergangenen Jahren vereinzelte Beitragssprünge von bis zu 40 Prozent für Aufsehen. Die Versicherer sind gegenüber ihren Kundinnen und Kunden nicht verpflichtet, die genauen Details einer Prämienanpassung preiszugeben. Zwar müssen sie gegenüber den Versicherten kommunizieren, auf welcher Grundlage die Prämien angepasst werden: Die Details der Kalkulation bleiben aber Betriebsgeheimnis. Bei den vom PKV-Verband kommunizierten Durchschnittsbeiträgen sind auch solche PKV-Tarife enthalten, die erst seit kurzer Zeit bestehen. Es liegt auf der Hand, dass hier die Prämien in der Regel noch nicht oder zumindest nicht wesentlich erhöht werden müssen, da sie gerade erst frisch kalkuliert wurden.