Eine Risikolebensversicherung ist eine vergleichsweise preisgünstige Option, Hinterbliebene abzusichern: im Gegenteil zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung wird in der Regel darauf verzichtet, mit den Beiträgen Vermögen aufzubauen. Der Lebensversicherer LV 1871 hat nun eine repräsentative Civey-Umfrage in Auftrag gegeben, um herauszufinden, was die Deutschen mit einer Risikolebensversicherung verbinden. Hierfür wurden vom Meinungsforscher Ciney im August 2023 repräsentativ 2.514 Menschen online befragt.

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Das Ergebnis: Mit 51 Prozent verbinden mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland die Risikolebensversicherung mit der Absicherung von Partner oder Partnerin im Todesfall; 44 Prozent halten die Absicherung auch für Kinder für sinnvoll. Doch die Umfrage verdeutlicht, dass die Bürgerinnen und Bürger vor allem private Risiken im Blick haben. Nur zehn Prozent erachten demnach eine Absicherung bei der Neugründung eines Unternehmens und 23 Prozent für den Todesfall des Geschäftspartners als sinnvoll. Der Versicherer führt dies darauf zurück, dass die damit verbundenen Risiken -und folglich auch Versicherungsoptionen- schlicht unbekannt sind. Dabei betrifft der plötzliche Verlust eines Unternehmers nicht nur dessen Geschäftspartner, sondern kann auch die wirtschaftliche Stabilität des ganzen Gewerbes gefährden.

LV 1871 / Civey

Darüber hinaus kennt mit 25 Prozent nur etwa ein Viertel der Befragten die Möglichkeit, Kredite für den Neuerwerb einer Immobilie abzusichern. Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen aber, dass der Tod einer nahestehenden Person zu den häufigsten Verschuldungsgründen in Deutschland zählt. Plötzlich können Kredite nicht mehr bedient, kann das Haus nicht mehr abbezahlt werden. Nur elf Prozent denken bei der Renovierung oder Modernisierung einer Immobilie an eine Risikolebensversicherung – trotz des aktuell durch die Heizungspläne der Bundesregierung brisanten Themas.

„Aufgrund des bisher noch nicht vollständig ausgeschöpften Potenzials stehen Maklerinnen und Makler vor der Aufgabe, ihren Kunden aufzuzeigen, was eine Risikolebensversicherung alles kann. Dabei ist es notwendig, das klassische Verständnis dieser Art von Absicherung zu erweitern – vor allem dort, wo hohe, häufig über Darlehen finanzierte Summen im Spiel sind“, sagt Hermann Schrögenauer, Vorstand der LV 1871.

Risikolebensversicherung: nicht so einfach wie gedacht

Dem Klischee nach gelten Risikolebensversicherungen als eine vergleichsweise einfache Vertragsart: zumindest gegenüber kapitalbildenden Policen, bei denen auch für das Alter vorgesorgt werden soll und der Faktor Geldanlage hinzu tritt. Doch das kann sich als gefährlicher Irrtum entpuppen. Tatsächlich zeigen auch diese Verträge einen Beratungsbedarf, wie nun die Umfrage der LV 1871 erneut bestätigt. Das fängt schon bei den Gesundheitsfragen an. Diese müssen genau beantwortet werden: Schon kleine Fehler können dazu führen, dass der Versicherer später die Leistung verweigert und vom Vertrag zurücktritt, weil der Antragsteller seine Obliegenheiten verletzt hat.

Eine weitere Falle lauert bei der Prämie. Gerade Anbieter mit sehr günstigen Tarifen lassen sich das Recht einräumen, die Prämie während der Vertragslaufzeit zum Teil deutlich zu erhöhen. Die Lockangebote entpuppen sich dann schnell als deutlich teurer als ursprünglich gedacht. Der Beitrag kann sich dann schnell verdoppeln oder fast verdreifachen. Andere Anbieter wiederum garantieren eine hohe Preisstabilität über die gesamte Vertragslaufzeit. In Fachkreisen ist dies als Differenz zwischen Nettoprämie - dem ursprünglich vereinbarten Zahlbetrag - und Bruttoprämie - dem maximal erreichbaren Beitrag - bekannt. Gerade Vergleichsportale können die maximale Kostensteigerung aber oft nicht abbilden. Preisanpassungen sind nach § 163 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) möglich.

Auch bei den so genannten Nachversicherungsgarantien lohnt sich ein genauer Blick. Die Versicherer ermöglichen eine ereignisabhängige oder ereignisunabhängige Erhöhung der vereinbarten Versicherungssumme. Auch das ist sinnvoll. Wenn die versicherte Person heiratet, sich selbstständig macht, ein Haus baut oder ein Kind erwartet wird, steigt auch der Absicherungsbedarf, um optimal abgesichert zu sein. Bei welchen Anlässen und in welcher Höhe die Summen angepasst werden können, ist von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich geregelt.

Darüber hinaus sehen die Verträge in ihren Premium-Varianten zusätzliche Leistungen vor, die zumindest erwägenswert sind. Etwa, dass eine vorgezogene Todesfallleistung in Anspruch genommen werden kann. Wird eine schwere Krankheit mit maximal 12 Monaten verbleibender Lebenserwartung beim Versicherten diagnostiziert, zahlt der Versicherer eine vereinbarte Summe bereits zu Lebzeiten aus. Das kann sinnvoll sein, verursacht doch eine Krankheit oft zusätzliche Kosten: etwa für die Pflege, notwendige Umbauten für die verbleibende Lebenszeit oder weil der Partner bzw. die Partnerin vorübergehend den Job einstellt, um ganz für die betroffene Person da zu sein.

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Auch die Absicherungsvarianten sind vielfältig: Sie sind keineswegs nur auf Familien zugeschnitten. Für unverheiratete Paare besteht die Option, sich mit Einzelverträgen über Kreuz zu versichern oder über eine verbundene RLV einen gemeinsamen Vertrag abzuschließen. Dies ist schon deshalb wichtig, da Unverheiratete keinen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben. Auch wenn gemeinsam Kredite aufgenommen werden, ein Haus gebaut wird oder sich Nachwuchs einstellt, ist eine entsprechende Vorsorge zu empfehlen.

mit Pressematerial LV 1871

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