VorlesenPausieren 2/10Platz 9: „Kleinst-Versicherungen“Diese Angebote sichern kein Risiko ab, das den Lebensstandard gefährdet und bieten zudem kein angemessenes Prämien-Leistungsverhältnis, so das BdV-Urteil. Als Beispiele für 'Kleinst-Versicherungen' werden Ticket-, Brillen- und Sportgeräteversicherung genannt.Stampf / pixabayVorheriger ArtikelVorheriger Artikel„Wasser predigen und Wein saufen“ – Die Versicherungsbranche am Scheideweg Nächster ArtikelNächster ArtikelDebeka von Verbraucherzentrale Hamburg abgemahnt