Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung ist gegenüber dem Vorjahr erneut gestiegen. Knapp 1,2 Millionen Personen haben im Dezember 2022 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen, das entspricht einem Plus von sechs Prozent. Ein Grund dafür ist, dass die Zahl der leistungsberechtigten Ukrainerinnen und Ukrainer gestiegen ist. Leistungsberechtigt sind Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 (SGB XII) erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können.

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  • Die Grundsicherung im Alter erhielten im Dezember 2022 knapp 659.000 Personen bzw. 55,4 Prozent aller von Grundsicherung Betroffenen. Dies entspricht einem Anstieg von 11,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Die notwendige Altersgrenze für den Bezug von Grundsicherung im Alter liegt für Geburtsjahrgänge vor 1947 bei 65 Jahren. Für die Jahrgänge 1947 und jünger wird die Altersgrenze seit 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2022 lag die Altersgrenze daher bei 65 Jahren und elf Monaten.
  • Die Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhielten im Dezember 2022 rund 531.000 Personen beziehungsweise 44,6 Prozent aller von Grundsicherung Betroffenen. Diese Personen waren im Alter ab 18 Jahren bis unter die Altersgrenze. Sie erhielten die Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Das bedeutet, sie konnten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein. Ihre Zahl ging gegenüber dem Vorjahresmonat sogar um 0,5 Prozent zurück.

Viele Geflüchtete aus der Ukraine sind anspruchsberechtigt

Ein wichtiger Grund für den Anstieg ist nach Angaben des Amtes die zunehmende Zahl von Leistungsberechtigten aus der Ukraine. Neben Frauen und Kindern kamen vor allem Seniorinnen und Senioren als Kriegsflüchtlinge nach Deutschland. Entsprechend stieg die Zahl von Grundsicherungs-Empfängerinnen und Empfänger aus dem osteuropäischen Land von 20.525 Menschen im Dezember 2021 auf 73.060 Menschen im Dezember 2022.

Der Hintergrund: Seit 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine unter den üblichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem (SGB XII) anstatt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Unter den Empfängerinnen und Empfängern mit ukrainischer Staatsangehörigkeit trifft dies überdurchschnittlich stark auf Frauen (+309,2 Prozent) und Personen über der Altersgrenze (+265,3 Prozent) zu.

Insgesamt hatten 277.535 Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung keine deutsche Staatsbürgerschaft. Das entspricht einem Anteil von 23,34 Prozent. Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können durch Antragstellung ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland erhalten. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist hierfür nicht vonnöten. Wer im Ausland wohnt oder in Deutschland Leistungen für Asylbewerber beantragt hat, erhält hingegen keine Grundsicherung.

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