2. Kann ich vom Gesetz abweichende Regelungen wirksam vereinbaren?
2. Kann ich vom Gesetz abweichende Regelungen wirksam vereinbaren?Einige Bestimmungen in den Gesetzen, insbesondere zur den Beratungs- und Dokumentationspflichten können vom Makler im Maklervertrag nicht zum Nachteil des Kunden geändert werden. Andere wiederum sind disponibel. Viele Fragen sind gesetzliche jedoch überhaupt nicht geregelt und können daher vom Makler individuell vereinbart werden. So entsteht sowohl für den Makler als auch für den Kunden zusätzliche Rechtssicherheit.PixxlTeufel / pixabay