Katze angefahren: Fahrer muss keine Heilbehandlungs- und Operationskosten tragen
Katze angefahren: Fahrer muss keine Heilbehandlungs- und Operationskosten tragenEine Katze wurde in einer 30er-Zone angefahren. Ihr Besitzer wollte von der Fahrerin Heilbehandlungs- und Operationskosten von rund 1.100 Euro erstattet bekommen. Doch dem schlossen sich die Richter am Amtsgericht München nicht an (Az: 331 C 7937/05). Kein Autofahrer könne so fahren, dass das Überfahren einer Katze immer vermieden werden könne, wenn diese plötzlich auf die Straße läuft. Zudem müsse der Tierhalter, der sein Tier freilaufen lässt, den Schaden selbst tragen.HeungSoon / pixabay