Hintergrund: In der Europäischen Union (EU) werden Unternehmen zum einen nach der Größe und zum anderen nach dem Wirtschaftszweig eingeteilt. Die Unterscheidung nach Größe geschieht gemäß Empfehlung der Europäischen Kommission (2003/361/EG) vom 20.05.2003.

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Folgende Unternehmensklassen werden in dem Papier definiert:

  • Kleinstunternehmen: als Kleinstunternehmen gilt ein Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten, sobald der Jahresumsatz zwei Mio. Euro nicht übersteigt.
  • Kleinunternehmen: als Kleinunternehmen gilt ein Unternehmen ab zehn Beschäftige, solange es weniger als 50 Personen beschäftigt und höchstens zehn Mio. Euro Jahresumsatz generiert.
  • Mittlere Unternehmen: als mittlere Unternehmen gelten Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern bei einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR.
  • Großunternehmen hingegen haben über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Umsatz.

Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen und mittlere Unternehmen werden nochmals zur Gruppe der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zusammengefasst.

KMU: Machen 99,4 Prozent aller Unternehmen aus

Die wirtschaftliche Bedeutung kleiner und mittlerer Unternehmen wird deutlich, wenn man folgende Zahlen gegenüber stellt: Nur 0,6 Prozent aller deutschen Unternehmen zählen zu den Großunternehmen. Hingegen machen kleine und mittlere Unternehmen hohe 99,4 Prozent aller Unternehmen aus.

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Kleine und mittlere Unternehmen haben besondere Ansprüche an den Versicherungsschutz, wie Artikel beim Versicherungsboten immer wieder zeigen. In dieser Bildstrecke aber soll es um Daten zur wirtschaftlichen Bedeutung gehen. Kennzahlen zu allen Unternehmensklassen finden sich umfangreich auf den Seiten des Statistischen Bundesamts (siehe die Unternehmensstrukturstatistiken ab 2018).