Mitte Juli ´22 startete die degenia den Verkauf ihres neuen Wohngebäude Konzeptes T22. Aktuell ist dieser Tarif auf Mr. Money abschließbar. Demnächst ist er auch in weiteren Vergleichsrechnern zu finden, u. a. auf Softfair.

Halime Koppius: Das ist absolut richtig.

Auf welche Neuerungen können sich Ihre Makler freuen?

Mit dem Vorgängertarif T21 hatten wir schon ein sehr gutes Wohngebäudekonzept. Allerdings haben noch einige haftungsminimierende Leistungsbausteine gefehlt. Diese Lücke haben wir mit dem neuen T22 geschlossen.

Interviewer: Klingt spannend. Womit genau haben Sie diese Lücke geschlossen? Koppius: Da gibt es Einiges. Zum Beispiel die Besitzstandsgarantie. Unser Geschäft ist so wahnsinnig schnelllebig – da passiert schnell mal ein Fehler. Im Neu- bzw. Wechselgeschäft ist die Besitzstandsgarantie deshalb ein absolutes Muss für mich. Über das Wohnflächenmodell verzichten wir jetzt auf die Ermittlung der Versicherungssumme und unsere Kunden genießen Versicherungsschutz bis zum ortsüblichen Neubauwert, sofern das Wohngebäude korrekt beschrieben bzw. die Wohnfläche korrekt angegeben ist. Das sollte unseren Maklern die Arbeit erleichtern. Genauso wie die Mindestwindstärke – die entfällt nun gänzlich mit dem T22 und damit die teils lästige Beweispflicht für Makler und Kunden.

Was sind die Gründe für den Wegfall der Mindestwindstärke?

Wir haben in der Vergangenheit einige Fälle erlebt, bei denen die Schadenablehnungen mehr Schaden zwischen Versicherer, Makler und Kunden angerichtet haben, als der ursächliche Schaden. Daraus haben wir gelernt und mit unserem Versicherer Alte Leipziger entsprechend nachverhandelt.

Welcher neue Leistungsbaustein ist Ihnen als Unternehmerin besonders wichtig?

Ganz besonders? Natürlich alle „lach“. Wenn ich mich jetzt für einen entscheiden soll, wäre das der Einschluss der grob fahrlässigen Verletzung von Obliegenheiten in unserem Top-Tarif T22 optimum. Wir bieten darin nun bis sagenhafte 500 TSD EUR Versicherungsschutz für derartige Leistungsfälle an. Da muss ein Makler schon sehr lange suchen, bis er was Vergleichbares bei einem anderen Anbieter findet. Deshalb sind mein Team und ich auf diesen Baustein ganz besonders stolz, denn er bringt unsere Makler und deren Mandanten im Schadenfall auf die sichere Seite.

Das sind alles sehr wichtige und nützliche Einschlüsse – gerade für Ihre Makler, aber auch für deren Mandanten. Wie sieht es mit einer Best-Leistungs-Garantie aus?

Über diese Frage freue ich mich wirklich. Im optimum-Tarif ist die Best-Leistungs-Garantie selbstverständlich enthalten. Mit ihr – das muss ich zugeben – hätte schon in der Vergangenheit der eine oder andere Fall reguliert werden können.

Da wir gerade beim Thema Regulierung sind - in nahezu allen Wohngebäude-Bedingungen wird eine „funktionsfähige“ Rückstauklappe gefordert. Auch darauf verzichten wir nun. Unsere Makler werden diesen Wegfall in der Elementarschadenversicherung lieben. Davon bin ich überzeugt. Und sein wir ehrlich – der Wegfall ist definitiv sinnvoll, wenn man sich das letzte Urteil des OLG Frankfurt aus Mai 2022 genau anschaut. Interessant ist noch, dass in den Tarifen premium und optimum auch das vielfach diskutierte Fugenurteil Berücksichtigung findet. Unsere Kunden können dadurch Nässeschäden, die aufgrund defekter Fugen auftreten, gemäß der neuesten Rechtsprechung beim Versicherer melden.

Das sind alles in einem beeindruckende Leistungseinschlüsse. Glückwunsch! Verraten Sie uns noch etwas zu den Zahlen – also Prämie und Courtagesatz?

Na klar. Das ist ja kein Geheimnis. Wir haben beim Relaunch darauf geachtet, die bisherigen Konditionen bezüglich Prämie auf Kundenseite sowie auch Courtagesatz auf Maklerseite unverändert zu lassen, damit unsere Produkte im Preis-Leistungs-Verhältnis wettbewerbsstark bleiben und Top-Platzierungen in den Vergleichern erreichen. Das haben wir mit dem T22 in den Varianten premium und optimum sehr gut hinbekommen.