Die Stadtsparkasse München muss einem Geschäftsmann rund 1,5 Millionen Euro an Schadensersatz bezahlen, weil er von Kundenberatern falsch beraten wurde. Das geht aus einem Urteil des Landgerichtes München I hervor, so berichtet die „Bild“-Zeitung am Mittwoch (Az. 40 O 8534/20).

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Sichere Geldanlage gewünscht, riskante Finanzwette bekommen

Im konkreten Fall hatte der Geschädigte eine E-Mail an seinen Bankberater gesendet. Darin schrieb er: „Wie am Dienstag telefonisch besprochen, möchte ich nur Wertpapiere von Firmen besitzen, die ich u.a. vererben kann und deren Geschäfte ich einigermaßen verstehe.“ Er nannte mehrere deutsche Konzerne als Beispiel, die im Dax gelistet sind: unter anderem Siemens und Volkswagen.

Doch statt einer sicheren Geldanlage vermittelte der Bankberater hochspekulative Optionsgeschäfte auf den Dax. Stark vereinfacht wettet man hierbei darauf, wie sich Aktienkurse, Rohstoffe etc. künftig entwickeln werden. Bei Optionsgeschäften wird einem „Kontrahenten“ das Recht eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist eine festgelegte Zahl an Wertpapieren - zu einem vorher vereinbarten Preis - zu kaufen oder zu verkaufen, wofür der Kontrahent eine Prämie zahlt. Gleich mehrere derartiger Geschäfte drehte der Sparkassen-Mitarbeiter dem Mann an, wofür er mehrere tausend Euro an Provision erhielt.

Doch die Wetten gingen gehörig schief, denn sie waren zu Zeitpunkten terminiert, als der Dax aufgrund der Corona-Pandemie kurzzeitig nach unten rauschte. Die Bilanz: rund 1,9 Millionen Euro Verlust für den Geschäftsmann. Und verklagte daraufhin die Sparkasse.

Nicht die Risikobereitschaft berücksichtigt

Laut „Bild“ bekam der Mann vom Landgericht Recht. Demnach habe ein Sparkassen-Berater vor Gericht ausgesagt, dass er „keine Exploration der Risikobereitschaft beim Kläger durchgeführt“ habe. Mit anderen Worten: Obwohl der Kunde deutlich kommuniziert hat, dass er eine risikoarme und leicht verständliche Geldanlage wünscht, wurde ihm eine hochriskante Anlage vermittelt. Die Sparkasse muss laut dem Bericht nur circa 1,5 Millionen Euro erstatten, weil der Kläger zunächst Gewinn gemacht habe.

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Doch die Stadtsparkasse München zeigt sich -wie im Streit um vermeintlich falsch berechnete Zinsen bei Prämiensparverträgen- hart. Man habe „unverzüglich Berufung eingelegt, da wir uns mit dessen Inhalt in keinster Weise einverstanden erklären ­können“, sagte ein Sprecher der „Bild“. Ähnliche Optionswetten hätten laut dem Bericht weitere 430 Kundinnen und Kunden abgeschlossen.

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