Als im Spätsommer 2019 der britische Reiseveranstalter Thomas Cook und seine deutschen Töchterunternehmen pleite gingen, war das für viele Reisende eine Katastrophe. Viele hatten ihre gebuchte Reise vorab schon bezahlt oder zumindest einen Teil der Summe vorgestreckt, konnten ihren Urlaubstrip aber nun nicht mehr antreten. Andere wiederum saßen im Ausland fest, mussten ihr Hotelzimmer und die Rückreise ein zweites Mal bezahlen, weil die Hoteliers und Fluggesellschaften Thomas-Cook-Ansprüche nicht mehr akzeptierten. Es folgte ein monatelanges Hickhack: Lange stand im Raum, dass die Betroffenen nur einen Teil ihrer Gelder zurückerhalten. Bis schließlich der Staat einsprang und für Fehlbeträge aufkam.

Anzeige

Die Thomas-Cook-Pleite hatte Stimmen laut werden lassen, dass Pauschaltouristen besser vor den Folgen einer Insolvenz zu schützen. Zwar waren Reiseveranstalter zuvor schon verpflichtet, sich für den Fall einer Insolvenz abzusichern. Aber mit einer gedeckelten Summe: ganze 110 Millionen Euro mussten abgesichert werden. Geht ein großer Reiseveranstalter pleite, reicht das nicht annähernd, um alle Betroffenen zu entschädigen. Hier musste die Bundesregierung handeln, bestand doch der Verdacht, dass sie eine EU-Richtlinie von 2015 ungenügend in deutsches Recht übersetzt hat, wie ein Rechtsgutachten im Auftrag der Zurich Versicherung nahelegte. Denn in anderen Staaten gibt es ein solches Limit nicht.

Sicherungsfonds der Reiseveranstalter

Als Konsequenz aus den Erfahrungen der Thomas-Cook-Pleite spannt nun die deutsche Touristikwirtschaft einen Rettungsschirm auf. Der Deutsche Reisesicherungs-Fonds (DRSF) tritt ab dem 1. November 2021 in Kraft. Und es ist eine brancheninterne Lösung: Das Bundesjustizministerium erteilte einem Konsortium unter Führung des Deutschen Reiseverbandes (DRV) den Zuschlag für den Sicherungsfonds, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Auch die EU hat ihr Okay zu der Branchenlösung gegeben. Diese Reiseanbieter müssen mit dem Fonds einen Absicherungsvertrag abschließen. Ein entsprechendes Gesetz hat die Bundesregierung im Juni 2021 verabschiedet.

Primäres Ziel des Fonds ist es, Ansprüche von Pauschaltouristen im Falle einer Insolvenz abzusichern. Auf der Webseite heißt es hierzu: „Der DRSF schützt Reisende, die eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen bei einem Reiseanbieter buchen, vor dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit des jeweiligen Reiseanbieters. Meldet ein Reisanbieter, der einen Absicherungsvertrag mit dem Deutschen Reisesicherungsfonds unterhält, seine Zahlungsunfähigkeit an, sind wir zur Stelle. Wir sorgen dafür, dass die betroffenen Reisenden geleistete Anzahlungen schnell erstattet bekommen und kümmern uns auch um die sichere Rückreise von betroffenen Reisenden, welche ihre Reise bereits angetreten haben“.

Um das zu gewährleisten, soll der Fonds bis zum 31. Oktober 2027 mit insgesamt 750 Millionen Euro gefüllt werden. Und er hat auch eine Watchdog-Funktion: Insolvenzrisiken von Reiseanbietern sollen vom DRSF überwacht werden. In den Fonds zahlen Reiseanbieter mit einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro ein. Zunächst übernimmt der Staat eine Art Startgarantie, bis der Fonds ausreichend gefüllt ist. Geschäftsführer wird Andreas Gent, der viele Jahre im Vorstand der HanseMerkur tätig war. Um die Verträge mit den Reiseanbietern auszuhandeln und Schäden abzuwickeln, wolle man neben circa 15 Mitarbeitern auf externe Dienstleister setzen, berichtet Gent gegenüber Bocquel News.

Anzeige

Neben dem DRV mit 78 Prozent Anteil sind weitere Reiseverbände beteiligt: die Allianz selbstständiger Reiseunternehmen (asr), das forum anders reisen - Verband für nachhaltigen Tourismus (FAR), der internationale Bustouristik Verband (RDA) und der Verband Internet Reisevertrieb (VIR).

Anzeige