Ausreichend Platz für alle, ausgestattet mit Kamin und in der Natur gelegen: So könnte der Traum vom eigenen Urlaubsdomizil aussehen. Weitere Kriterien sind: erschwinglicher Preis, gute Anbindung, schnelles Internet. Denn Ferienwohnung und Ferienhaus sind während der Corona-Pandemie zum beliebten Zufluchtsort geworden, um den Großstädten zu entkommen. Stimmen die Rahmenbedingungen, lässt sich sogar das Home-Office problemlos dorthin verlegen. Nicht nur Ferienobjekte am Wasser oder in den Bergen sind nun gefragt, auch die im idyllischen Hinterland. Bei anhaltendem Niedrigzinsniveau bleiben Ferienobjekte ohne Eigennutzungsbedarf eine lukrative Anlagemöglichkeit.

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Mit dem Erwerb einer Ferienimmobilie stellt sich die Frage nach dem passenden Versicherungsschutz. Das gestaltet sich schwierig: Oft sind Ferienhäuser längere Zeit unbewohnt und geradezu einladend für Einbrecher. Schäden können unentdeckt bleiben und sich so ausweiten. Wechselnde Bewohner erschweren die Ermittlung von Schadenursachen. Und eine naturnahe Lage birgt oft ein höheres Risiko für Elementargefahren.

Versicherungsbedarf Ferienimmobilie – eine knifflige Angelegenheit

GEVVersicherungsmakler kennen die Hürden bei der Absicherung dieser Objekte: Gefahrerhöhungen führen zu Risikoausschlüssen, kräftigen Beitragszuschlägen oder sogar zur Ablehnung durch Versicherer. Dazu kommt, dass der Versicherungsmarkt kaum passende Lösungen für Ferienimmobilien bietet. Eine möglichst lückenlose Absicherung von Gebäude, Hausrat und Haftpflicht erfordert meist mehrere Versicherungsprodukte.

Die Grundlage: Wohngebäude und Hausrat

Ferienimmobilien benötigen zunächst einmal eine Wohngebäude- sowie eine Hausratversicherung, die die Immobilie von außen und innen gegen die Folgen vieler Schäden absichern. Ergänzungen und Leistungserweiterungen sollten der besonderen Nutzungsart gerecht werden.

Diese Ergänzungen sind für Ferienimmobilien sinnvoll

Anders als ein Hauptwohnsitz sind Ferienimmobilien hin und wieder unbewohnt. In gängigen Versicherungsprodukten gilt eine Nicht-Nutzung oft schon ab 60 oder 90 Tagen als meldepflichtige Gefahrerhöhung. Ein Versäumnis kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Besser ist eine längere Zeitspanne von 180 Tagen erlaubter Nicht-Nutzung, im Optimalfall ohne zusätzlichen Risikobeitrag.

Ferienimmobilien rechnen sich als Kapitalanlage erst, wenn sie gut die Hälfte des Jahres vermietet werden. Tritt ein Schaden ein, drohen Verluste durch wegfallende Mieteinnahmen. Der Versicherungsschutz sollte den Mietausfall und die Mehrkosten für eine Ersatzunterkunft sowie Reisekosten zum Versicherungsort im Schadenfall umfassen. Standardprodukte zur Wohngebäudeversicherung decken diesen Bedarf oft nicht ab. Wer ein Ferienobjekt nicht ausschließlich selbst nutzt, haftet für Schäden, die zum Beispiel durch Mieter oder Besucher im Gebäude oder auf dem Grundstück entstehen. Versicherungsschutz bietet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Je nach Bedarf gibt es weitere sinnvolle Leistungsergänzungen für Feriendomizile. Der Einschluss grob fahrlässig herbeigeführter Schäden sollte beispielsweise enthalten sein. Auch ein Glasschutz sowie die Kostenübernahme für Schlüsselnotdienst und andere akute Notfälle ist ratsam. Zudem sollten auch Elementarschäden versichert werden.
Eine optimale Versicherungslösung für Ferienimmobilien bieten speziell entwickelte Produktpakete. Im besten Fall lassen sich diese mit einem modularen Aufbau flexibel für das jeweilige Ferienobjekt zusammenstellen.

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Hinweis: Der Text erschien zuerst im Versicherungsbote Fachmagazin 01 /2021.

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