Das Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse erhebt regelmäßig Marktstandards für verschiedene Versicherungszweige: so auch aktuell erneut für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU). Dabei verzichten die Kölner auf eine individuelle Gewichtung von Qualitätsmerkmalen, sondern schauen in die Tarife, welche Leistungen tarifübergreifend vorhanden sind:

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Diejenige Ausprägung, die von den Anbietern in ihren Produkten am häufigsten verwendet wird, definiert den jeweiligen Marktstandard im Sinne eines Branchendurchschnittswertes. „Eine für den Kunden unterdurchschnittliche Regelung kann somit nicht durch eine besonders vorteilhafte Formulierung bei einem anderen Kriterium ausgeglichen werden“, betonen die Analysten den Vorteil des Verfahrens. Und heben hervor, dass es sich nicht um ein Rating handelt.

Dennoch: Die Tarife, die den Marktstandard erfüllen und/oder übertreffen, können sich mit einem entsprechenden Zertifikat schmücken. 17 Kriterien haben die Rheinstädter für die aktuelle Analyse verglichen. Darunter zum Beispiel der Prognosezeitraum (Marktstandard ist hier, dass ein Arzt eine Erwerbsunfähigkeit von sechs Monaten bescheinigen muss), ob der Versicherer auch rückwirkend für zurückliegende Zeiten der Erwerbsunfähigkeit zahlt - oder, ab welchem Arbeitsumfang eine Person überhaupt als erwerbsunfähig gilt (Der Markstandard besagt, dass eine versicherte Person erwerbsunfähig ist, wenn sie außerstande ist, eine Erwerbstätigkeit von mehr als drei Stunden täglich auszuüben). Nähere Details finden sich auf der Webseite von Infinma.

Weniger EU-Tarife im Angebot

Die Kölner Analysten stellen fest, dass der Markt an EU-Tarifen geschrumpft ist: das liegt auch an neuer Konkurrenz. „Nachdem der EU-Markt bei der Untersuchung in 2020 etwas in Bewegung zu kommen schien, mussten wir nun feststellen, dass die Zahl der Tarife um 18 und die der Gesellschaften um 4 zurückgegangen ist. Das ist einerseits auf Fusionen innerhalb eines großen öffentlich-rechtlichen Versicherungs-Konzerns zurückzuführen, aber auch auf die Einstellung der EU bei einigen Anbietern. Möglicherweise zeigen sich hier erste Verdrängungseffekte zwischen der immer beliebter werdenden Grundfähigkeitsversicherung und der Erwerbsunfähigkeitsversicherung“, erläutert der geschäftsführende Gesellschafter Dr. Jörg Schulz.

Zum einen dürfte der Begriff Erwerbsunfähigkeit durch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente negativ belegt sein. Zum anderen müssen wir aber auch feststellen, dass die Preisgestaltung der EU das Produkt vielfach unattraktiv macht. Der Unterschied zur qualitativ höherwertigen BU gerade in den akademischen Berufen ist oft zu klein“, sieht sein Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann mögliche Gründe für diese Entwicklung. „Auch qualitativ könnte die EU gerade im Vergleich zur SBU sicher noch zulegen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Produktpflege in anderen Absicherungsprodukten intensiver betrieben wird.“

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Folgende Tarife erhielten ein Zertifikat, weil sie die Marktstandards erfüllen oder besser abschneiden:

  • Axa (SEU, Stand 04/21; EUZ, Stand 04/21)
  • Continentale (PEU, Stand 08/2019; PEUS, Stand 08/2019; PEUZB und PEUZR, Stand 01/2017)
  • Credit Life (SEU, Stand 08/2019)
  • DBV (SEU, Stand 04/2021; EUZ, Stand 04/2021)
  • Dialog Leben (SEU-protect, Stand 01/2021; EUZ, Stand 01/2021
  • Europa Versicherungen (E-EU, Stand 08/2019; E-SEU, Stand 08/2019)
  • Generali, (Erwerbsunfähigkeitsversicherung Österreich, Stand 12/2019)
  • Hannoversche (SEU18, Stand 01/2018)
  • HDI (SEU Ego Basic, Stand 01/2019, SEU Ego Basic DV, Stand 01/2019
  • Inter (EU-Rente, Stand 01/2021)
  • MetallRente MR.EMI Plus care, Stand 04/2020; MR.EMI Plus, Stand 04/2020; MR.EMI Smart care, Stand 04/2020; MR.EMI Smart, Stand 04/2020
  • Volkswohl Bund (SEU, Stand 01/2017; EUZ, Stand 01/2017; EUZ DV, Stand 01/2017)
  • Zurich (Erwerbsunfähigkeits-Schutzbrief, Stand 01/2021; Erwerbsunfähigkeits-Schutzbrief (DV), Stand 01/2021)

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