Hintergrund: Man kann nicht oft genug daran erinnern: Die Rechtsschutzversicherung erfüllt eine wichtige soziale Funktion. Denn sie ermöglicht jedem Bürger die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen ohne Rücksicht auf das hiermit verbundene Kostenrisiko. Und schon kleine Rechtsstreitigkeiten – zum Beispiel eine gekündigte Wohnung – können schnell vier- oder gar fünfstellige Beträge verschlingen. Gerade für Menschen mit geringem Einkommen ist somit eine Rechtsschutzversicherung ein „must have“- Produkt.

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Allerdings macht es der Markt den Anbietern nicht gerade einfach. Seit Beginn der globale Banken- und Finanzkrise in 2007 sind Versicherer immer wieder mit teuren Klagewellen konfrontiert, weil Kunden ihre Ansprüche gegenüber Akteuren wie Lehman Brothers durchsetzen wollten. Auch die fehlerhaften Widerrufsbelehrungen bei Lebensversicherungen brachten einen wahren Klageboom (Versicherungsbote berichtete). Und der VW-Dieselskandal ab 2015 kostete die Rechtsschutzversicherer bisher 667 Millionen Euro (Versicherungsbote berichtete).

Doch nicht nur derartige Ursachen treiben die Schadenaufwendungen in die Höhe. Zugleich erlebt das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz aus dem Jahr 2013 just ab 2021 seine Neuauflage durch das sogenannte Kostenrechtsänderungsgesetz (KostRÄG) – und treibt Anwalts- und Gerichtskosten zum zweiten Mal in die Höhe. Das geschieht ausgerechnet in Hochzeiten von Corona – trotz drohendem Schaden-Tsunami (Versicherungsbote berichtete).

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Zahlen zu den Marktführern entstammen dem „Branchenmonitor Rechtsschutzversicherung 2014-2019“ der V.E.R.S Leipzig GmbH. Zu beachten ist: Branchenmonitore weisen Tochterunternehmen nach Rechtsform getrennt aus (so tritt zum Beispiel die HUK-Coburg Rechtsschutz getrennt vom Direktversicherer HUK24 im Ranking an). Der Monitor kann kostenpflichtig auf der Webseite der V.E.R.S. Leipzig GmbH bestellt werden.