Hintergrund: Auch in wirtschaftlich schwierigen Situationen müssen Lebensversicherer ihre Verpflichtungen gegenüber den Kunden langfristig erfüllen. Das Aufsichtsregime Solvency II möchte dies auf europäischer Ebene sicherstellen: Durch gesetzliche Vorgaben müssen EU-Länder dafür sorgen, dass Versicherer Solvenzquoten ausweisen und hierfür ein eigenes Risikoprofil erstellen. Dies geschieht gemäß einer Formel, die ein 200-Jahres-Ereignis simuliert – eine wirtschaftliche Krisensituation.

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Versicherer müssen aufsichtsrechtlich mindestens eine Quote von 100 Prozent erreichen. Dann haben sie genügend Eigenkapital, um diese Situation zu überstehen. Derzeit erleichtern zwar Übergangsregeln im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) – noch bis 2032 – das Überspringen dieser aufsichtsrechtlichen Hürde. Der MAP-Report mit der Nummer 917, dem die Kennzahlen entnommen sind, aber weist Quoten bereits bereinigt ohne Übergangsmaßnahmen aus.