Grundsätzliches zu Musikerversicherungen

Musiker können als Angestellte abhängig beschäftigt sein. Sie können auch komplett freiberuflich ihre Musik ausüben, alternativ aber auch in einem Hauptberuf angestellt oder gar selbstständig sein und nebenher ihre Musik für eine Gage spielen. Dann gibt es noch reine Hobbymusiker, die fast nie eine Gage erhalten, sich aber dennoch versichern sollten, wenn sie mit Instrumenten und Anlagen unterwegs sind. Die benötigten Versicherungen stellen sich im Überblick so dar:

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  • Angestellte Musiker (Instrumentallehrer und Musiker in klassischen, subventionierten Orchestern sowie in Polizei- und Militärkapellen) sind gesetzlich versichert. Das betrifft ihre Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Letztere bezieht sich aber nur auf ihren Hauptberuf, nicht auf nebenberuflich Tätigkeiten, welche diese Musiker als „MuGGe“ (musikalisches Gelegenheitsgeschäft) durchführen.
  • Freiberuflich tätige Musiker müssen die genannten Versicherungen privat abschließen. Sehr günstige Konditionen erhalten sie hierfür von der Künstlersozialkasse (KSK), doch sie können sich auch bei anderen Anbietern privat versichern.
  • Nebenberuflich tätige Musiker sind wie die angestellten Musiker im Hauptjob entweder als Angestellte gesetzlich oder als Selbstständige privat versichert. Sie sollten wiederum eine gesonderte Unfallversicherung für ihre Wege (zur Probe, zum Auftritt) abschließen.
  • Hobbymusiker, die nur aus Spaß Auftritte und Proben absolvieren, sollten ebenfalls eine Unfallversicherung abschließen.
  • Alle Musiker sollten eine Instrumenten- und Equipmentversicherung abschließen.

Die angestellten Musiker erhalten oft eine Zusatzversorgung zu ihrer gesetzlichen Rentenversicherung. Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV, Gewerkschaft) hat dies jedenfalls für ihre Musiker in den staatlich geförderten Kulturorchestern organisiert, wofür die VDK (Versorgungsanstalt Deutsche Kulturorchester) zuständig ist. Allerdings sind die Musiker in den Rundfunkorchestern von dieser Regelung ausgenommen. Für diese gibt es aber eine auf sie zugeschnittene bAV (betriebliche Altersversorgung). Anzumerken wäre noch, dass die großzügigen Regelungen für die Musiker in deutschen klassischen Orchestern kaum auf andere Staaten (auch nicht im D.A.CH.-Gebiet) übertragbar sind, weil die subventionierte deutsche Orchesterlandschaft weltweit und historisch einzigartig ist. So viele subventionierte klassische Orchester pro Kopf der Bevölkerung gibt es wohl in keinem anderen Land der Welt. Genaue Zahlen sind hierzu leider nicht zu ermitteln. In Fachkreisen wird aber vermutet, dass es bestenfalls noch in Japan eine ähnlich hohe Orchesterdichte gibt. Alle anderen Staaten (auch in Europa) fallen weit hinter Deutschland zurück.

Haftpflichtversicherung für Musiker

Die Berufshaftpflicht für Musiker ist durchaus zu empfehlen, weil sie während ihrer Berufsausübung anderen Personen Schaden zufügen können. Die häufigsten Schäden entstehen an den Instrumenten anderer Musiker und manchmal auch auf Bühnen. Letztere deckt auch eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung ab. Solche Schäden entstehen immer unbeabsichtigt und nur selten fahrlässig, doch sie sind leider nicht auszuschließen.

Veranstaltungsausfall-, Rechtsschutz- und Instrumentenversicherung

Einige Bands und auch klassische Kammerorchester oder Folkloregruppen organisieren ihre Konzerte selbst. Diese können wegen höherer Gewalt ausfallen. Das kam seit Beginn der Corona-Pandemie sehr oft vor, doch auch in normalen Zeiten gibt es diverse Fälle von höherer Gewalt (Unwetter bei einem Open Air, ausgefallener Strom, erkrankte oder bei der Anreise verhinderte Musiker etc. pp.).

Lohnt sich eine Konzertausfallversicherung?

Konzertausfallversicherungen schließen auch professionelle Veranstalter gelegentlich ab, aber ihre Klauseln sind genau zu studieren. Die Versicherung muss die Umstände genau definieren, unter denen sie zahlt. Inwieweit sich die Versicherung lohnt, müssen Musiker sehr genau abwägen. Die Gesellschaft möchte dann eine genaue Kalkulation sehen, so unter anderem die Zahl der schon verkauften Tickets und eine Schätzung der entgangenen Einnahme an der Abendkasse. Solche Schätzungen sind extrem schwer und werden womöglich von der Versicherung angefochten. Vor der Frage der Konzertausfallversicherung stehen Musiker, die ihre ersten Schritte bei der Organisation eigener Konzerte gegangen sind und erfreulicherweise feststellen konnten, dass sich hier ein echtes Geschäft entwickelt, dass aber mit vorher zu begleichenden Kosten (Werbung, Saalmiete, Anmieten von Equipment etc.) und mit den beschriebenen Risiken verknüpft ist. Solche Bands sollten sich am besten von einem Spezialisten für Veranstaltungsversicherungen beraten lassen.

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Brauchen Musiker eine Rechtschutzversicherung?

Wenn Musiker gut im Geschäft sind, ist eine Rechtschutzversicherung zu empfehlen. Rechtstreitigkeiten können mit Veranstaltern, anderen Musikern und Dienstleistern (Verleiher von Equipment, Vermieter einer Location) entstehen. Allerdings sind sie nach einschlägigen Erfahrungen der Branche eher die Ausnahme.

Instrumenten- und Equipmentversicherung

Für Musikinstrumente gibt es Spezialversicherer. Sie sind ebenso wie das Equipment besonderen Gefahren ausgesetzt und teilweise sehr teuer. Hochwertige Streichinstrumente, wie beispielsweise ein Kontrabass einer Jazzband oder in einem Orchester, aber auch manche Gitarren werden für sechs- bis siebenstellige Preise gehandelt. Die Instrumente sind höchst empfindlich, sie können beim einmaligen Herunterfallen irreversible Schäden erleiden. Von Autounfällen sprechen wir dabei noch gar nicht. Auch daheim, beim Proben und auf der Bühne sind die Instrumente solchen Gefahren ausgesetzt. Das Equipment wiederum kann durch Luftfeuchtigkeit und Überspannung schweren Schaden nehmen. Spezialisierte Instrumenten- und Equipmentversicherungen kennen diese Schadenszenarien und regulieren sie.

Bei der Versicherung für das Bandequipment gibt es Spezialklauseln. Manche Gesellschaften versichern eine E-Gitarre mit ihrem elektrischem Zubehör, jedoch nicht das Zubehör allein. Auch Ausschlüsse für bestimmte Orte und Zeiten gibt es. So könnte es sein, dass das Equipment zwischen 22.00 und 06.00 Uhr ebenso nicht versichert ist wie bei der Lagerung im Probenraum oder im abgestellten Tourbus. Doch gerade diese Orte und Zeiten bergen bekanntermaßen die größten Gefahren. Dem steht die All-Gefahren-Deckung einiger Policen gegenüber, die für Bands 'On Tour' eine interessante Lösung sein kann. Die Hausratsversicherung, so viel sei noch angemerkt, hilft nur sehr begrenzt.

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Frank Thumbachs Band ist auf der Webseite band-fuer-ihr-event.de buchbar.

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