Tipp 3: Bleibe möglichst lange bei einem Rechtsschutzversicherer

Tipp 4: Traue keinem Test oder Vergleichsrechner

Weder ein Testurteil noch ein Vergleichsrechner reichen für die Empfehlung eines passgenauen Rechtsschutzes aus, sie dienen bestenfalls der Orientierung. Denn um die Vergleichbarkeit der Versicherungstarife der verschiedenen Anbieter sicherzustellen, müssen vorab feste Kriterien und Profile definiert werden. Diese pauschalen Bewertungssysteme passen wiederum nicht auf jeden. Wer seinem Kunden den bestmöglichen Schutz bieten möchte, braucht individuelle Lösungen.

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Tipp 5: Nimm keine "Notfallkunden" an

Dieser Ratschlag klingt zunächst nicht besonders hilfsbereit. Doch Kunden mit einem dringenden Anliegen haben häufig einen konkreten Fall, den sie nun möglichst schnell versichern möchten. Im Klartext heißt das: Ihr Kunde sieht den Ärger bereits am Horizont direkt auf sich zukommen und will sich dagegen absichern. Diese Fälle sind jedoch aufgrund des sehr wahrscheinlich vorvertraglich entstandenen Schadens, aus dem in naher Zukunft ein Rechtsstreit resultieren könnte, in der Regel nicht versicherbar. Formulieren Sie auch nicht nur ansatzweise eine Art von Deckungszusage, denn sonst geht Ihr Kunde von falschen Voraussetzungen aus – und wird versuchen, Sie dafür in Regress zu nehmen. Würde Ihr Kunde nur unter der Bedingung, dass sein konkreter Fall mitversichert ist, eine Rechtsschutzversicherung bei Ihnen abschließen, dann lassen Sie ihn besser ziehen. Meine Devise: Wir Makler versichern keine Fälle im Speziellen, sondern Risiken im Allgemeinen.

Tipp 6: Mach Dir und Deinem Kunden die Grenzen Deines Einflussbereiches klar

Rechtsstreitigkeiten werden meist vor Gericht verhandelt und entschieden. Die dadurch entstehenden Kosten trägt die Rechtsschutzversicherung – sofern der Richterspruch nicht die Grundlage für eine nachträgliche Ablehnung wegen Mutwilligkeit bildet gemäß Paragraf 3 der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB). Mutwilligkeit liegt dann vor, wenn die voraussichtlichen Kosten in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. Ein Beispiel: Meine Mandantin hatte von ihrem Rechtsschutzversicherer eine bis zum Landesgericht durchgehende Kostenzusage. Der Richter des Landesgerichts entschied zu Ungunsten meiner Mandantin und führte in seiner Urteilsbegründung „Mutwilligkeit“ an. Als der Versicherer den Schiedsspruch in Schriftform erhielt, berief er sich auf Paragraf 3 ARB und forderte meine Mandantin auf, sämtliche Auslagen zeitnah zurückzuerstatten.

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