Die Bundesregierung will weiterhin die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler von den Industrie- und Handelskammern (IHKen) an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen. Das zeigt eine Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine kleine Anfrage der Linken, über die gestern der Versicherungsbote berichtet hat. Auch der Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen hat sich das Papier angeschaut. Der Lobbyverband bemängelt darin zahlreiche Widersprüche - die das Vorhaben grundsätzlich infrage stellen.

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Marktkonzentration und Gefahr für Unabhängigkeit

In der Antwort auf die Linke-Anfrage verneint die Bundesregierung, dass infolge der wechselnden Aufsicht viele Finanzanlagenvermittler das Handtuch werfen bzw. ihre Unabhängigkeit aufgeben müssen. Davor hatten Branchenverbände gewarnt, weil nicht nur steigende Kosten für die Vermittler drohen, sondern auch die bürokratischen Hürden steigen. Viele von ihnen sind zugleich als Versicherungsmakler tätig: Sie müssten dann sowohl der BaFin als auch den IHKen Bericht erstatten. Infolge sei mit einem deutlichen Rückgang der Vermittlerzahlen zu rechnen, wenn nicht gar einem Vermittlersterben: der dazu führen könne, dass viele Menschen nicht mehr angemessen zu Altersvorsorge und Geldanlage beraten werden.

In ihrer Antwort greift die Bundesregierung diese Bedenken auf und führt konkret aus: „Die Bundesregierung sieht keine Anzeichen dafür, dass es nach der Umsetzung des Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die BaFin zu einem schnellen Rückgang der derzeitigen gut 37.000 Erlaubnisinhaber kommen wird, wobei davon ausgegangen wird, dass die ganz überwiegende Zahl der Finanzanlagenvermittler, die einer Vertriebsgesellschaft angehören oder sich anschließen, auch künftig eigenständige Erlaubnisinhaber sein werden.

Diese Formulierung sei schlichtweg falsch und verrate eine bemerkenswerte Unkenntnis des eigenen Gesetzentwurfes, bemängelt Votum in einem Pressetext. Denn dort ist festgelegt, dass -wie auch bereits jetzt geltend- die Anlagenvermittler entweder eine eigenständige Erlaubnis haben oder aber als Teil einer Vertriebsgesellschaft agieren: als Ausschließlichkeitsvertreter. Demnach ist es schlicht nicht erlaubt, dass sich „eigenständige Erlaubsinhaber“ einer Vertriebsgesellschaft anschließen.

Vermittlerschwund laut BaFin wahrscheinlich?

Dieser Trugschluss lässt aus Sicht des Verbandes eine weitere Aussage der Bundesregierung fragwürdig erscheinen - bzw. verkehrt sie in das genaue Gegenteil. Denn der Fehler gehe offenbar auf eine Anhörung im Finanzausschuss zurück, bei der Elisabeth Roegele befragt wurde, Vizepräsidentin der BaFin. Ihr Statement lässt sich aber gerade so lesen, dass die Behörde sehr wohl von einem Schwund der ungebundenen Finanzanlagenvermittler ausgehe, argumentiert Votum: und zwar derart, dass wenigstens die Hälfte der derzeitigen selbständigen Berufsträger ihre eigenständige Erlaubnis aufgeben und unter das Dach einer Vertriebsgesellschaft schlüpfen.

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Konkret antwortete Roegele in der Anhörung: "Sie haben gefragt, wie sich die Zahl der Erlaubnisträger entwickeln wird. Wir gehen davon aus, dass wir 37.000 bis 38.000 registrierte Erlaubnisträger haben. Wir gehen nicht davon aus, dass sich die Anzahl der Erlaubnisträger wesentlich reduziert. Viele Erlaubnisträger werden sich aber Vertriebsgesellschaften anschließen. Mit diesen Prämissen haben wir kalkuliert. Sollte sich der Trend fortsetzen, hätten wir eine Verlagerung zu den Vertriebsgesellschaften. (…) Wir haben im Hinblick auf die Umlagepflicht damit kalkuliert, dass etwa die Hälfte der Erlaubnisträger künftig bei Vertriebsgesellschaften angesiedelt ist und die andere Hälfte als Einzelumlagepflichtige tätig ist.

Regionale Kammern überwachen international tätige Konzerne?

Ein weiteres Ziel des Aufsichtswechsels ist aus Sicht des Votum-Verbandes fragwürdig: Der Verband spricht gar von "erschütternder Naivität oder aber Unkenntnis". Nämlich, dass die Industrie- und Handelskammern die frei werdenden Ressourcen nutzen können, um die Geldwäscheaufsicht zu stärken. In der Antwort auf die Linke argumentiert die Bundesregierung, es solle "sichergestellt werden, dass die dadurch bei den Ländern freiwerdenden Aufsichtskapazitäten zur Stärkung der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzbereich verwendet werden. Der Fall Wirecard zeigt, dass die Geldwäscheaufsicht auf Länderebene gestärkt werden sollte."

Dass die Regierung hier ausgerechnet den Wirecard-Skandal anführt, um Geldwäsche in die Verantwortung der insgesamt 79 Industrie- und Handelskammern zu legen, hält der Lobbyverband für höchst unglücklich. Zur Erinnerung: Rund 1,9 Milliarden Euro fehlten Wirecard in der Bilanz, die der insolvente Dienstleister bei philippinischen Banken gehalten haben will. Manila ist zentraler Schauplatz des Skandals: Beaufsichtigt wurde Wirecard in der bayrischen Provinz.

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"Bei Wirecard stritten sich die BaFin und die Bezirksregierung Niederbayern darum, wer die Verantwortung im Bereich der Umsetzung zur Geldwäscheprävention für das Unternehmen trägt. Tätig geworden ist am Ende keiner", gibt Votum im Pressetext zu bedenken. Und weiter: "Es kann nicht ernst gemeint sein, dass nunmehr behauptet wird, man kann den Geldwäscheaktivitäten international tätiger Zahlungsabwickler damit begegnen, dass man Mitarbeiterstellen auf der Ebene von Landesbezirksregierungen schafft."

BaFin für Geldwäscheaufsicht besser geeignet

Mit Blick auf die Geldwäscheaufsicht mahnt der Finanzverband an, dass die BaFin hierfür weit besser gerüstet sei als die regional beschränkten Kammern. Denn solche Aufgaben würden gerade zu den Kernkompetenzen der Behörde zählen. Im Pressetext heißt es hierzu deutlich:

"Es kann nicht ernst gemeint sein, dass nunmehr behauptet wird, man kann den Geldwäscheaktivitäten international tätiger Zahlungsabwickler damit begegnen, dass man Mitarbeiterstellen auf der Ebene von Landesbezirksregierungen schafft. Hier muss es eine schlagkräftige Aufsicht bei einer zentralen Behörde, wie es die BaFin idealiter sein könnte, geben. Gerade für solche Aufgaben ist sie prädestiniert, nicht jedoch für Aufsichtsaktivitäten gegenüber regional in Deutschland tätigen Finanzanlagevermittlern."

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Der Votum-Verband hofft nun auf die Union im Bundestag. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Fraktion hätten deutlich erkannt, dass der geplante Gesetzesentwurf sich "auch gegen die selbstständige Existenz der betroffenen Finanzanlagenvermittler richtet", heißt es im Pressetext.

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