Die Altersversorgung von Beamten ist in Deutschland im Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern (BeamtVG) geregelt. Sie müssen für ihre Pension keine Beiträge einzahlen, sondern die Ruhegelder werden hauptsächlich aus den laufenden Steuereinnahmen von Bund und Ländern finanziert. Dabei zeigt sich, dass Beamte in der Regel weit besser versorgt sind als gesetzlich Rentenversicherte.

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Laut dem Sechsten Versorgungsbericht der Bundesregierung 2017 erhielten Staatsdiener im Jahr 2015 eine Pension vor Steuern von durchschnittlich 2.940 Euro im Monat. Von derartig hohen Bezügen können Altersrentner in der gesetzlichen Rentenkasse nur träumen. Gesetzlich rentenversicherte Männer erhalten im Westen 1.130 Euro Brutto-Altersrente, in Ostdeutschland 1.226 Euro (Daten für 2018). Für Frauen sieht es noch düsterer aus. Im Westen bekommen sie im Schnitt 647 Euro Rente, im Osten 962 Euro.

Das Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen, ist immer wieder Teil politischer Rentendebatten. So hatte beispielsweise Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im September 2018 angeregt, diesen Schritt prüfen zu lassen. Die Pläne stehen im Zusammenhang mit stark steigenden Ausgaben für Pensionen. Nach einer Prognose des Freiburger Rentenexperten Bernd Raffelhüschen hat der Staat bis zum Jahr 2050 rund 1,3 bis 1,4 Billionen Euro für Pensionen und Beihilfen aufzubringen. Der Mammutanteil davon, etwa 870 Milliarden Euro, gehe für die Ruhegelder im Alter drauf.

Passend dazu hatte der größte deutsche Sozialverband VdK im Mai 2019 die Ungerechtigkeit im deutschen Rentensystem angeprangert. In einer Kampagne sollte eine Beispielrechnung die Unterschiede veranschaulichen. Diese stellt Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung den Beamtenpensionen gegenüber: Verdient eine Angestellte 2.656 Euro monatlich und geht nach 45 Berufsjahren in Rente, erhält sie 1.058 Euro monatlich Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Hingegen: Verdient eine Beamtin 2.656 Euro monatlich, erhält sie, nach nur 40 Dienstjahren, eine Pension in Höhe von 1.902 Euro – und damit „nahezu das Doppelte“, wie das Forderungspapier ausführt.

Eine wichtige Ursache, weshalb die Beamten mehr Altersgeld erhalten, ist die Tatsache, dass sich ihre Pension am letzten Ruhestandsgehalt vor der Pensionierung orientiert. Dann aber verdienen Beamte am meisten. Als Pension erhalten sie maximal 71,75 Prozent des Bruttolohns, den sie während der zwei Jahre vor dem Ruhestand bezogen haben. Viele Staatsdiener gehen aber weit zeitiger in Pension: Beamt*innen und Richter*innen im Schnitt mit 62,5 Jahren, Berufssoldat*innen sogar mit 54,1 Lebensjahren. Deshalb liegt das durchschnittliche Pensionsniveau der Staatsdiener derzeit bei 68,1 Prozent.

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Gesetzliche Renten fallen hingegen weit niedriger aus, weil sie sich am Durchschnittseinkommen über das ganze Berufsleben hinweg orientieren. Hätte ein Ruheständler 45 Jahre immer den Durchschnittslohn vor Steuern erhalten und den entsprechenden Beitrag in die Rentenkasse eingezahlt, würde er aktuell circa 48,1 Prozent seines Durchschnittseinkommens erhalten.

Auch Beamte und Bundestagsabgeordnete für Rente zahlen lassen

Aktuell drängt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf einen Umbau der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese solle zu einer Versicherung für alle Erwerbstätigen werden. Dazu sollen auch Beamte und Bundestagsabgeordnete als Beitragszahler gewonnen werden. "Diese Diskussion müssen wir führen", sagte DGB-Vorstand Annelie Buntenbach der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Gleichwohl müsse aber auch klar sein, "dass das nur für die Zukunft gelten kann und nicht für die Vergangenheit.", so Buntenbach mit Blick auf die Beamten. Schließlich müssten sich Diejenigen, denen man Pensionsversprechen gemacht habe, darauf verlassen können. "Zukünftige Beamte muss man dann über gesetzliche Rente und eine Zusatzversorgung gut absichern."

Der Plan solle aber nicht nur auf Beamte beschränkt sein. In einem zweiten Schritt sollten auch die Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung gehievt werden. "Auch die Bundestagsabgeordneten sollten künftig Rentenbeiträge zahlen. Denn sie sind diejenigen, die die Entscheidungen über die Rente treffen. Und da wäre es sinnvoll, dass sie selbst von ihren Entscheidungen betroffen wären.", regt die Gewerkschafterin an.

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Überdies fordert Buntenbach, das Rentenniveau bei 48 Prozent zu stabilisieren und den aktuell bei 18,6 Prozent liegenden Rentenbeitrag trotz des demografischen Wandels auf maximal 25 Prozent steigen zu lassen. Damit diese Grenze nicht überschritten werde, müsse die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung durch einen Demografie-Zuschuss aus Steuermitteln verbessert werden.

Zur gerechten Verteilung der Lasten sollten die Arbeitgeber mit ins Boot geholt werden über eine paritätische Finanzierung der Rentenbeiträge. Die Gewerkschafterin rechnete vor, aktuell zahlten Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 9,3 Prozent Beitrag zur gesetzlichen Versicherung.

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"Für die Beschäftigten kommen da aber noch sechs bis sieben Prozent des Bruttolohns für zusätzliche Altersvorsorge obendrauf, die sie allein aufbringen müssen, wenn sie im Alter ihren Lebensstandard halten wollen." Wenn die CDU nun auch noch über eine private Pflichtversicherung diskutiere, dann sei das der Versuch, noch mehr Lasten einseitig auf die Schultern der Arbeitnehmer zu verlagern. "Wir fordern stattdessen eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung.", so die DGB-Vorständin.

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