Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im vergangenen Jahr erneut eine Umfrage unter inländischen Lebensversicherern gestartet, wie sich das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) auf die Höhe der Abschlussprovision auswirkt. Diese Provisionen sollen im Sinne des Kunden sinken, so war und ist es der erklärte Wille der Politik. Der Höchstzillmersatz für kapitalbildende Leben-Policen wurde folglich von 40 Promille auf 25 Promille gesenkt: Die Versicherer dürfen seitdem weniger Teile der Provision steuerlich geltend machen.

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Doch glaubt man einem aktuellen Pressetext der BaFin, hatte der Eingriff bei den gezillmerten Verträgen nicht den gewünschten Erfolg. Im Gegenteil: Gegenüber dem Geschäftsjahr 2017 sei die durchschnittliche Abschlussprovision sogar wieder gestiegen. Der durchschnittliche Provisionssatz (bzw. Anteil der Beitragssumme), den Sparer für den Vertragsabschluss zahlen, stieg demnach leicht von 3,77 Prozent des Beitrages im Vorjahr auf 3,82 Prozent in 2018.

Das erzielte Neugeschäft der Branche lag 2018 bei 108,4 Milliarden Euro Beitragssumme, berichtet die BaFin. Das waren 3,6 Prozent über dem Vorjahreswert, als noch 104,6 Milliarden Euro eingesammelt werden konnten. Die von den Lebensversicherern gezahlten Abschlussprovisionen zur Vergütung des Vermittlungserfolges seien ebenfalls von 3,9 Milliarden Euro für das Jahr 2017 auf 4,1 Milliarden Euro im Jahr 2018 gestiegen.

Zahlungen an Vermittler in Prozent der Beitragssumme. Verwendete Abkürzungen: AP - Abschlussprovision. davon: AP1 - sofort zahlbare AP, AP2 - aufgeschobene AP; wZ - weitere Zahlungen für über den Vermittlungserfolg hinausgehende Leistungen; gZ - gesamte Zahlungen an Vermittler, das heißt Summe aus AP und wZ.bafin.de

“Diese Entwicklung bedaure ich!“

Bei den Abschlussprovisionen ist zwischen sofortigen und aufgeschobenen Zahlungen zu unterscheiden, schreibt die Aufsichtsbehörde. Ein Beispiel für aufgeschobene Zahlungen sind laufend während der Beitragsdauer zu entrichtende Abschlussprovisionen. Die BaFin weist beide Werte getrennt aus. Die sofortigen Provisionszahlungen sind demnach von 2,8 Milliarden Euro (2017) auf 3,2 Milliarden Euro (2018) gestiegen. Die aufgeschobenen Provisionszahlungen sind hingegen von 1,1 Milliarden Euro (2017) auf 1,0 Milliarden Euro (2018) gesunken.

Frank Grund, BaFin-Chef für die Aufsicht von Versicherungen und Pensionsfonds, macht keinen Hehl daraus, dass ihm der jetzige Trend nicht gefällt. „Diese Entwicklung bedaure ich im Interesse der Versicherungsnehmer. Denn aufgeschobene Provisionen können die Beratungsqualität steigern“, sagt Grund laut Pressetext. „Das Absinken ist bemerkenswert, da im Rahmen der LVRG-Evaluierung – wie durch das LVRG intendiert – noch ein umgekehrter Trend hin zu aufgeschobenen Abschlussprovisionen festgestellt wurde.“ Die aktuellen Zahlen dürften die Debatte über einen möglichen Provisionsdeckel erneut befeuern.

Neben den Abschlussprovisionen können Versicherungsvermittler auch weitere Zahlungen für Leistungen erhalten, die über den Vermittlungserfolg hinausgehen – zum Beispiel eine Vergütung für Bestandspflege und Bestandsverwaltung. Diese weiteren Zahlungen sind ebenfalls leicht angewachsen, berichtet die BaFin: von 0,7 Milliarden Euro (2017) auf 1,0 Milliarden Euro (2018).

Zahlungen an Vermittler absolut, 2017-2018 Verwendete Abkürzungen: AP - Abschlussprovision davon: AP1 - sofort zahlbare AP AP2 - aufgeschobene AP, wZ - weitere Zahlungen für über den Vermittlungserfolg hinausgehende Leistungen, gZ - gesamte Zahlungen an Vermittler, das heißt Summe aus AP und wZbafin.de

Im Schnitt 4,72 Prozent der Beitragssumme Provision

Die Zahlungen an Vermittler insgesamt, das heißt Abschlussprovisionen zuzüglich der weiteren Zahlungen, wuchsen im Verhältnis zu den vermittelten Beitragssummen im Vorjahr ebenfalls leicht an. Waren 2017 noch 4,49 Prozent der Beiträge für die Vermittler reserviert, so kletterte dieser Wert 2018 auf 4,72 Prozent, so rechnet die BaFin vor.

Vom Neugeschäft des Jahres 2018 entfalle der Großteil auf die kapitalbildende Lebensversicherung. Für diese liege der durchschnittliche Provisionssatz für den Vertragsabschluss bei 3,25 Prozent. Für einzelne Vermittler würden hier im Jahresschnitt allerdings auch Abschlussprovisionen von mehr als 7 Prozent der Beitragssumme gezahlt.

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Auffallend: Erneut hat die BaFin in ihrer Studie auch Restschuldversicherungen eingerechnet. Hier fließen teils exorbitant hohe Abschlussprovisionen von bis zu 70 Prozent der Beitragssumme, vermittelt werden sie überwiegend über Banken. Maklerverbände kritisieren, dass diese Policen das Bild zum Nachteil der Vermittler verzerren, da das Gros de facto nicht derart hohe Provisionen erzielen könne. Allerdings ist der Anteil dieser Verträge am gesamten Leben-Neugeschäft sehr gering. Rund 1,40 Prozent (bzw. 1,5 Milliarden Euro) der Beitragssumme entfielen laut BaFin-Studie 2018 auf Restschuldpolicen.

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