“Bei den Jubiläums Deals ging es weder um eine Reduzierung der von dem Versicherungsnehmer versicherungsvertraglich geschuldeten Versicherungsbeiträge noch um eine Weitergabe der von dem Versicherungsvermittler vereinnahmten Provisionen. Somit ist die Aktion aus unserer Sicht VAG-konform“, erklärte der Sprecher weiter. Die Mutterholding Check24 GmbH habe lediglich die Treue der Kunden für die Nutzung des Kundenkontos belohnen wollen — nicht für den eigentlichen Vertragsabschluss.

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Keineswegs sei für das Gericht der Fall so eindeutig, wie es der BVK gerne öffentlichkeitswirksam darstelle, positioniert sich der Sprecher weiter. Deshalb sei die Urteilsverkündung auf Februar 2020 verschoben worden.

Schon wieder Rabattaktion

Vor dem Hintergrund des Rechtsstreites lässt aufhorchen, dass Check24 schon wieder eine Rabattaktion auf seiner Webseite gestartet hat. "Kfz-Versicherung vergleichen und 500 Euro Hotelguthaben geschenkt!", wirbt das Portal aktuell auf seiner Startseite. Jeder Kunde, der bis zum 30.11.2019 einen Versicherungsvergleich für Autos vornehme, erhalte einen Gutschein über 500 Euro von der Check24 Hotel GmbH (siehe Screenshot).

Schon wieder Rabattaktion: Screenshot der Check24-Startseite.Check24

Vertriebsexperte Matthias Beenken sieht auch diese Aktion kritisch. „Ich persönlich halte das Vorgehen für einen Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot“, sagte der Versicherungswissenschaftler von der Fachhochschule Dortmund der "WirtschaftsWoche" (Mittwoch). Weil es dazu diene, sich gegenüber anderen Vermittlern, die sich an das Provisionsabgabeverbot halten müssten, einen Vorteil zu verschaffen.

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Ein weiterer Nebeneffekt laut Beenken: Den Check24-Kunden werde suggeriert, dass Kfz-Versicherungen so viel Gewinn enthalten, dass man daraus bis zu 500 Euro Rabatt abschöpfen könne. „Das Produkt als solches wird entwertet, und die Kosten des Vertriebs steigen noch einmal an“, gibt Beenken zu bedenken.

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