Versicherungsbote: Mit dem IDD-Umsetzungsgesetz müssen sich Versicherungsvermittler verpflichtend 15 Stunden pro Jahr weiterbilden. Wie bewerten Sie die neuen gesetzlichen Regelungen zur Weiterbildung von Vermittlern und Angestellten?

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Norbert Porazik: Wir bewerten die gesetzlichen Regelungen, die im Rahmen der IDD umgesetzt wurden, grundsätzlich positiv. Durch sie wurden Voraussetzungen geschaffen, die für alle Beteiligten gleich und verbindlich sind. Damit wird ein gewisser Mindeststandard gesichert, der der Professionalisierung des Berufsstandes dient – bei einem überschaubaren Aufwand von 15 Stunden pro Jahr. Diese Professionalisierung wiederum zahlt unmittelbar auf das ureigene Ziel der IDD ein: Kunden erhalten eine qualitativ hochwertige Beratung, bei der der individuelle Bedarf im Fokus steht – ganz im Sinne der Stärkung des Verbraucherschutzes.

Reichen Ihrer Meinung nach 15 Stunden Weiterbildung im Jahr aus? Aus unserer Sicht ist das wenig - Themen wie komplexer werdende Produkte, neue Gesetze sowie der digitale Wandel lassen erworbenes Wissen schnell veralten. Wie ist Ihre Einschätzung hierzu?

15 Weiterbildungsstunden pro Jahr sind aus unserer Sicht zunächst einmal eine vernünftige Basis für einen soliden Wissensstand. Unbestreitbar ist aber: In Zeiten der Digitalisierung, eines sich dynamisch verändernden Versicherungsmarktes, anhaltender Regulierungen und steigender Anforderungen von Seiten der Kunden ergibt sich für Vermittler ein zunehmend anspruchsvolleres Arbeitsumfeld. Um stets qualifiziert zu beraten und erfolgreich arbeiten zu können, sollten sich Vermittler in jedem Fall kontinuierlich weiterbilden – eigenverantwortlich, unabhängig von einer vordefinierten Stundenzahl, sondern vielmehr bedarfsorientiert. Deshalb bieten wir unseren Vermittlern ein entsprechend umfassendes Informations- und Weiterbildungsangebot, das sie vollkommen orts- und zeitunabhängig wie auch kostenfrei nutzen können, um beinahe spielerisch laufend auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Welche Mindestqualifikation sollten Vermittler Ihrer Meinung nach haben? Reicht die Ausbildung zum/zur Versicherungsfachmann/-frau?

Als anerkannte, berufliche Erstqualifikation ist die Ausbildung zum Versicherungsfachmann beziehungsweise zur Versicherungsfachfrau in jedem Fall die Eintrittskarte, um als Vermittler zu arbeiten – natürlich braucht es auch noch die entsprechende Gewerbeerlaubnis dazu. Darüber hinaus gibt es keine vordefinierte Mindestqualifikation. Viele praktische Erfahrungen sammeln Vermittler im Laufe ihres Berufslebens automatisch. Die Notwendigkeit, sich weitere Kenntnisse und Kompetenzen anzueignen, müssen selbst erkannt werden. Dazu bedarf es zum einen eine gewisse Eigenverantwortlichkeit, zum anderen die Bereitschaft, kontinuierlich dazuzulernen. Das gilt im Übrigen für alle Berufe, nicht nur für den des Vermittlers.

Wie geht die Fonds Finanz mit dem Thema Weiterbildung für Vertriebspartner um? Werden Vertriebspartner bei der Weiterbildung unterstützt?

Für uns ist das Thema Weiterbildung eines der wichtigsten Themen überhaupt. Wer nicht up to date bleibt, bleibt über kurz oder lang auf der Strecke. Dementsprechend haben wir unser gesamtes Weiterbildungsangebot sehr frühzeitig nicht nur IDD-zertifiziert, sondern auch sehr stark ausgebaut. Damit haben wir ein deutliches Zeichen gesetzt, dass wir unsere Vermittler nachhaltig unterstützen und sie sich besonders im Hinblick auf die neuen Verpflichtungen auf uns verlassen können. Unser hauseigenes Weiterbildungsteam steht ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite.

Die positive Resonanz unserer Vermittler bestätigt uns. Allein im vierten Quartal 2018 wurden 28.491 IDD-Zertifikate ausgestellt. Dementsprechend werden wir 2019 einige weitere Formate herausbringen und in hochautomatisierte Workflows investieren. Damit soll das Thema Weiterbildung weniger eine Verpflichtung sein, als vielmehr zum Erlebnis werden.

Gibt es eigene Weiterbildungsangebote, wenn ja in welcher Form?

Unser Weiterbildungsangebot basiert auf vielzähligen, verschiedenen Online- und Präsenzformaten. Diese sind teilweise Eigenangebote, teilweise in Kooperation mit Gesellschaften, Bildungsdienstleistern und unabhängigen Experten. Aktuell haben wir online ca. 200 Webinare, rund 30 Stunden Videokurse im E-Learning-Selbststudium und fünf Themenspecials im Repertoire. Dazu kommen zwei große Messen mit jeweils rund 35 IDD-Vorträgen, vier Roadshows an über 50 Veranstaltungsorten, vier Tagesworkshops im Rahmen unseres Loyalty-Programms Three Circles und 50 weitere Veranstaltungen, die über unsere Regionaldirektoren abgehalten werden.

Versicherungsvermittler haben uns gegenüber kritisiert, dass sie hohe Qualifikationsanforderungen erfüllen müssen, andere hingegen nicht. Weder die Mitarbeiter der Verbraucherzentralen müssen nachweisen, dass sie kompetent in Sachen Versicherungen sind, noch Call-Center-Mitarbeiter großer Onlinemakler, Verbraucherverbände oder Tippgeber. Herrscht hier eine Ungleichbehandlung vor? Wenn ja: Sollte dagegen vorgegangen werden?

Grundsätzlich sollten natürlich für alle, die im Versicherungsbereich arbeiten, dieselben Voraussetzungen gelten. Dennoch gibt es mit Sicherheit auch Unterschiede hinsichtlich des tatsächlichen Bedarfs. Schlussendlich wird der Kunde entscheiden, wo er die qualitativ beste Beratung erhält – und da ist der Vermittler jederzeit ganz vorne mit dabei, da er allein unabhängig, individuell und persönlich beraten kann.

Was halten Sie von der Brancheninitiative „gut beraten“?

„gut beraten“ hat als freiwillige Initiative der Versicherungswirtschaft mit Sicherheit einen nicht unerheblichen Beitrag dazu geleistet, Vermittler für das Thema Weiterbildung zu sensibilisieren und damit die Beratungsqualität zu steigern. Mit der Umsetzung der VersVermV hat nun aber die EU beziehungsweise der nationale Gesetzgeber das Heft des Handelns übernommen und somit auch die Steuerung sämtlicher Weiterbildungsaktivitäten - prozessual, inhaltlich, rechtlich etc.

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Das führt letztlich zu einer Repositionierung der Initiative. „gut beraten“ ist kein Element der VersVermV und auch nicht der offiziellen Durchführungsbestimmungen zum Gesetz. Sie ist daher künftig als freiwillige Verwaltungsorganisation zu verstehen, die der Vermittler nutzen kann, sofern er darin einen Mehrwert sieht und bereit ist, einen entsprechenden Obolus zu zahlen. Alternativ kann der Vermittler seine Zertifikate selbstständig zuhause dokumentieren. Es bleibt ihm überlassen, wie er sich organisieren möchte.