Im Jahr 1990 wurde er eingeführt: Der Fonds zur bauspartechnischen Absicherung“ (FtbA). Der Gesetzgeber plante ursprünglich ein Instrument für ein Hochzins-Szenario. Denn würden viele Kunden ihren Bausparkredit zeitgleich abrufen, aber aufgrund unattraktiver Zinsen keine neuen Bausparer nachkommen (und damit keine neuen Gelder), sollten die Bausparkassen eine Art Notfallkasse haben, um die Ansprüche ihrer Kunden weiter zu bedienen.

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Seit Niedrigzins- Zeiten aber verkehrten sich die Probleme der Branche: Die Kunden nämlich denken gar nicht mehr ans Kündigen oder ans Abrufen ihrer Bauspardarlehen, sondern nutzen ihre Bausparverträge lieber zum Weiter-Sparen. Garantieren doch Altverträge, die in den 90er Jahren geschlossen wurden, eine weit überdurchschnittliche Verzinsung. Durch Basis- und Zinszahlungen sind mit alten Verträgen Renditen von vier bis fünf Prozent pro Jahr zu erzielen: mit neuen Verträgen undenkbar. Neuverträge werfen aktuell nur noch einen Zins von 0,25 Prozent oder weniger ab, wie u.a. bereits vom Versicherungsboten berichtet wurde.

Werden aber keine Bauspardarlehen mehr abgerufen, entgehen den Bausparkassen wichtige Einnahmen. Dienen doch Zinsen aus der Vergabe der Baudarlehen unter anderem auch dazu, die versprochenen Zinsen in der Phase des Ansparens zu erwirtschaften. In Zeiten der Niedrigzinspolitik sitzen die Bausparkassen in der „Zinsfalle“.

Gesetzesänderung von 2015 erlaubt Zugriff auf Reserven

Die Bundesregierung reagierte schon 2015 auf Probleme der Bausparkassen und änderte damals das Bausparkassengesetz. Unter anderem lockerte man Bedingungen, die einen Zugriff auf die Notreserven erlaubten: Statt nur für Zuteilung reifer Bausparverträge durften die Fonds seit Ende 2015 auch „zur Sicherung kollektiv bedingter Erträge“ herhalten. Eine recht schwammige Formulierung, die im Grunde letztendlich für viele Bausparkassen bedeutete: Nun wurde ungehemmt bei den Reserven zugegriffen.

Das Portal bausparvertrag.net hat sich die Mühe gemacht, sowohl Zahlen aus den Finanzberichten der Bausparkassen als auch Zahlen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen auszuwerten. Und diese Zahlen verdeutlichen das ganze Ausmaß der „Selbstbedienung“ aus den Notfallfonds. Ende des Jahres 2014 lagen in den Notfonds der Baukassen noch rund 2,2 Milliarden Euro Reserven. Anfang 2017 stand der Notfallfonds der Bausparkassen bei nur noch 1,33 Milliarden Euro. Aber 2017 griffen die Bausparkassen nochmals richtig zu.

Die „sechs großen Brocken“ greifen bei den Reserven zu ... mit einer Ausnahme

Das Portal führt aus: Die sechs „großen Brocken“ der Bausparkassen – Schwäbisch Hall/ Wüstenrot/ BHW/ Debeka/ Deutsche Bank Bausparkassen/ LBS – wären per Ende 2016 allein auf knapp 1,15 Milliarden Euro Bestand ihrer Notfallfonds gekommen. Das mag viel erscheinen, ist aber wenig, verglichen mit den Zahlen von Ende 2014. Dann aber kam es nochmal dick für den Fondsbestand. Von Anfang 2016 bis Ende 2017 zogen diese Kassen einen Betrag von 667 Millionen Euro aus ihrer Notreserve ab.

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Das meiste scheffelte Schwäbisch Hall aus dem eigenen Notfallfond: der Betrag sank von 1,050 Milliarden im Jahr 2016 auf 288 Millionen Euro per Bilanzstichtag 31. Dezember 2017. Das entspricht dem Minus von 762 Millionen Euro. Auch Wüstenrot griff zu: Im Jahr 2016 wurden 82 Millionen Euro aus dem Fond entnommen und im Jahr 2017 noch einmal 414 Millionen Euro. Die Bausparkasse BHW hätte sicher ebenfalls gern Summen in diesem Ausmaß abgezogen. Jedoch: Nachdem man im Jahr 2016 rund 68 Millionen Euro aus dem Notfallfond entnahm und 2017 rund 59 Millionen Euro, stand die Reserve bei...Null.

Bei vielen Kassen sind Notreserven aufgebraucht

Schon heute heißt es für die Anbieter BHW, Debeka Bausparkasse, Aachener Bausparkasse, Signal-Iduna Bauspar sowie die Deutscher Ring Bausparkasse: Null Reserve im Notfallfonds (der Versicherungsbote berichtete)! Laut „bausparvertrag.net“ reichen die Reserven für Schwäbisch Hall und Wüstenrot ebenfalls nur noch bis 2019, denn dann wären die knapp 400 Millionen Euro Rest-Reserve als Summe für beide Kassen ebenfalls aufgebraucht. Und dann?

Dass es auch ohne Entnahme aus dem Fond geht, zeigt die LBS-Landesbausparkasse. Diese behält 61 Millionen Euro in ihrem Notfallfond. In den Jahren 2016 und 2017 unverändert ohne Zuführung, aber auch ohne Belastung.

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Der Verdacht: Die Notfall-Reserven frisieren die Bilanzen

Was geschieht mit dem Geld aus den Notfallfonds? Die meisten Bausparkassen buchen das Geld um und stocken so ihr Eigenkapital auf. Unter Berufung auf die Bundesbank berichtet zum Beispiel das Wirtschaftsmagazin Capital: die Institute hätten 2017 ihre Eigenkapitalrentabilität um 0,3 Prozentpunkte auf 9,2 Prozent steigern und so fast das Niveau des langfristigen Durchschnitts erreichen können. Dieses Niveau verdankt sich aber wesentlich dem Zugriff bei den Reserven. Hätten die Kassen hingegen kein Geld aus den Fonds entnommen, läge die Eigenkapitalrentabilität nur bei weniger als drei Prozent.

Die aufgebesserten Bilanzen dienten den Banken unter anderem zur Vergabe „gewöhnlicher“ Immobilienkredite statt der schlecht laufenden klassischen Bauspar-Darlehen. Dürfen doch größere Summen für die zwar rentablen, aber eben auch riskanteren Kredite vergeben werden, je höher das Eigenkapital der Kassen ist. Verhält es sich aber wirklich so, dass Bilanzen durch die Fonds geschönt werden ohne "Notbedarf", bliebe ein bitterer Beigeschmack. Es handelt sich bei den in diesen Fonds gesammelten Geldern nämlich um Gelder der Kunden.

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