Dass auch politische Lobbyarbeit gelingen kann, zeigt die jüngste Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie IDD in deutsches Recht. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah unter anderem vor, dass sich Versicherungsmakler nicht mehr direkt vom Kunden mittels eines Honorars hätten vergüten lassen dürfen. Sie hätten künftig allein ihre Vergütung vom Versicherer erhalten. Es war dem massiven Protest von Vermittlerverbänden und Maklern geschuldet, dass diese Regel aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurde. Makler haben weiterhin die Möglichkeit, sich für Servicedienstleistungen oder auch die Vermittlung von Nettopolicen oder Beratungsleistungen, die letztlich nicht zum Versicherungsabschluss führen, vom Kunden vergüten zu lassen.

Anzeige

An dieses erfolgreiche Intervenieren will der Verein anknüpfen - drohen doch zum Beispiel mit dem Provisionsdeckel weitere Schranken für die Branche. "Das jüngste Gesetzgebungsverfahren um die IDD war ein lebendes Beispiel dafür, was die Branche im Stande ist zu leisten, wenn Sie in wesentlichen Fragen eine einheitlichere Sprache spricht", so Schwalb.

vorherige Seite
Seite 1/2/

Anzeige