Für kieferorthopädische Maßnahmen werden jährlich circa eine Milliarde Euro durch die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Die Kieferorthopädie bzw. KFO rangiert somit auf Platz 3 der Ausgabenliste für zahnärztliche Versorgung. Dennoch sind die Kosten für die Begradigung der Zähne nicht vollständig durch die GKV gedeckt. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der einfachen Regelversorgung ab einer schweren Zahnfehlstellung (KIG 3).

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Eltern und Erwachsene geben deshalb zusätzlich im Durchschnitt zwischen 1.000 und 1.500 Euro für private Leistungen aus. Die Nachfrage nach leistungsstarken Zahnzusatzversicherungen für Kinder ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Jedoch sind nicht alle Tarife für Kinder geeignet. Welche Leistungen sind bei solchen Policen wichtig? Auf diese Aspekte sollte bei der Tarifauswahl das Augenmerk gelegt werden:

1. Leistung in KIG 3-5 (mit Vorleistung GKV)

Die prozentuale Erstattung der Zusatzleistungen sollte mindestens 80 Prozent betragen, die Leistungsbegrenzung nicht geringer als 1.000 Euro sein. Optimal sind 1.500 Euro, denn mit Vorleistung der GKV ist der Eigenanteil für Privatleistungen selten höher als 1.500 Euro. Eine unbegrenzte Leistung in KIG 3-5 ist nicht notwendig.

2. Leistung in KIG 1-2 (ohne Vorleistung der GKV)

Auch hier ist die prozentuale Erstattung von mindestens 80 Prozent zu empfehlen. Da die vollständige kieferorthopädische Behandlung in KIG 1 und 2 aus eigenen Mitteln zu tragen ist, darf die Leistungsbegrenzung nicht zu niedrig ausfallen. Sehr gut sind Tarife, die in KIG 2 unbegrenzt leisten. Mindestens 3.500 – 4.000 Euro sollten auf jeden Fall zur Verfügung stehen. Beachten: Die Zahnzusatzversicherung leistet auch in KIG 1-2 nur bei medizinischer Notwendigkeit. In KIG 1 ist das so gut wie nie der Fall. Daher ist die Zahnzusatzversicherung vornehmlich für KIG 2.

Daniel Seeger, Geschäftsführer der Zusatzversicherung-Online GmbHDaniel Seeger, Geschäftsführer der Zusatzversicherung-Online GmbH(c) Daniel Seeger, Zusatzversicherung-Online GmbH

3. Tarifliche Leistungsinhalte

Entscheidend für den späteren Nutzen der Zahnzusatzversicherung (insbesondere in KIG 3-5) ist die Regelung der versicherten Maßnahmen. Möglichst viele dieser privaten Zusatzleistungen sollten im Tarif enthalten sein:

  • Selbstligierende Brackets
  • Kunststoff-Brackets oder Mini-Brackets
  • Hochelastische oder farblose Bögen
  • Festsitzende Retainer
  • Glattflächenversiegelung (im Umfeld der Brackets)
  • Kieferorthopädische Funktionsanalyse

4. Zahnvorsorge bei Kindern

Generell übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Basisprophylaxe bei Kindern. Dazu gehört die Fluoridierung und Fissurenversiegelung (Zähne 6 und 7). Andere Prophylaxemaßnahmen sind im Leistungskatalog der GKV nicht enthalten. Die professionelle Zahnreinigung zur Kariesvorsorge oder die Spangenreinigung sind private Zusatzleistungen. Die PZR sollte mindestens einmal pro Jahr durch die Zahnzusatzversicherung abgedeckt sein. Ebenso die Versiegelung der Fissuren und die Kariesprophylaxe. Die Kosten für die professionelle Zahnreinigung belaufen sich je nach Region zwischen 75 und 120 Euro. Die Hälfte der Versicherungsprämie ist somit durch die PZR refinanziert. Wichtig: Altersbegrenzung beachten. Einige Gesellschaften leisten für Prophylaxe erst ab dem 18. Lebensjahr.

5. Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren

Wird die Zahnzusatzversicherung rechtzeitig abgeschlossen (circa 3. Lebensjahr), kann die Leistungsbegrenzung durchaus auch 5 Jahre betragen. In der Regel beginnt die kieferorthopädische Behandlung im 8. oder 9. Lebensjahr. Ist das Kind bei Abschluss der Zahnzusatzversicherung bereits älter, sollte auf die Dauer und Höhe der Leistungsbegrenzung geachtet werden. Es gibt gute Tarife mit lediglich drei Jahren Höchstgrenzen und ohne Wartezeit für Prophylaxe.

6. Monatsbeitrag für die Zahnzusatzversicherung

Aktuell gibt es einige gute und sehr gute Tarife im Bereich von 13 bis maximal 20 Euro Monatsbeitrag. Zu beachten ist dabei allerdings, ob bspw. die tarifliche Erstattung durch ein Preis-Leistungsverzeichnis zusätzlich eingeschränkt ist. Das wäre definitiv nicht empfehlenswert.

7. Rechtzeitig abschließen

Wann ist der richtige Zeitpunkt? So früh wie möglich - idealerweise bereits im 2. oder 3. Lebensjahr. Durch die zahnärztliche Früherkennung (U-Heft 34.-36. Lebensmonat) ergibt sich das Risiko, dass der Zahnarzt bereits bei der ersten Untersuchung eine Diagnose stellt oder einen Eintrag in der Patentenakte vornimmt, der später die Versicherungsfähigkeit verhindert. Sobald die Fehlstellung diagnostiziert ist, kann die Zahnspange nicht mehr abgesichert werden. Ist der Leistungsfall bereits eingetreten und die kieferorthopädische Behandlung nicht mehr versicherbar, besteht die Möglichkeit eine ‚normale‘ Zahnzusatzversicherung mit Leistungen für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe abzuschließen. Die Monatsbeiträge beginnen hier bereits bei unter 2 Euro für einen ordentliche Absicherung.

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Daniel Seeger ist ZVO bei zahnversicherung-online.de. Die Webseite betreibt auch: www.kfo-versicherungsvergleich.de – ein Portal für Zahnzusatzversicherungen für Kinder.