Hier verweisen die Aktuare darauf, dass der aktuelle Niedrigzins an den Kapitalmärkten die Privatversicherer stark belastet. Vereinfacht ausgedrückt, brauchen sie mehr Geld für die Alterungsrückstellungen, weil sie weniger Zinsen auf die eingesammelten Beiträge erwirtschaften. Folglich soll der Faktor Zins und die Änderung des Zinsniveaus als weiterer auslösender Faktor in die Beiträge einfließen. „Diese Anpassung an die neuen Kapitalmarktwirklichkeiten wäre ein entscheidender Schritt, das PKV-System zukunftssicher zu machen“, sagt der DAV-Vorstandsvorsitzende Roland Weber.

Anzeige

Darüber hinaus plädiert die DAV dafür, bei Tarifwechseln innerhalb eines Unternehmens nicht alle durch den Beitragsnachlass zur Verfügung stehenden Mittel direkt zur Prämienreduktion einzusetzen, sondern einen Teil davon zu nutzen, um künftige Beitragsanpassungen abzuschwächen.

Alterszuschlag soll flexibler und zeitiger erhoben werden

Ein weiterer Reformvorschlag: Seit der Gesundheitsreform aus dem Jahr 2000 müssen die Privatversicherer einen zehnprozentigen Zuschlag erheben, um Beitragssprünge im Alter abzufedern. Der Zuschlag wird ab dem 65. Lebensjahr berechnet und ab Vollendung des 80. Lebensjahres zur Prämiensenkung eingesetzt. Nach Einschätzung der DAV wird das Extra an Prämie aber zu spät erhoben.

„Trotz Einführung dieses Zuschlags zeigen die Prämienentwicklungen, dass weitere Maßnahmen zur Dämpfung von Prämienerhöhungen bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres notwendig sind. Zudem ist seit 2000 die Lebenserwartung deutlich gestiegen“, erklärt Weber. Die DAV schlägt daher vor, den gesetzlichen Zuschlag je nach Alter der Versicherten variabel zu gestalten und eine Verwendung der angesparten Mittel bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres zu ermöglichen.

Standardtarif soll für alle geöffnet werden

Reformieren wollen die Aktuare auch den sogenannten Standardtarif. Dieser ist als eine Art Rettungsboot für ältere PKV-Vollversicherte gedacht, die ihre Prämie nicht mehr zahlen können. Die Leistungen orientieren sich dabei am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings steht der Standardtarif nur Versicherten offen, die vor dem 1. Januar 2009 Mitglied der PKV wurden. Wer sich später privat versichert hat, dem steht nur der Basistarif als sozialer Rettungsanker offen. Dieser sei oft deutlich teurer und würde kaum bessere Leistungen als der Standardtarif bieten, kritisiert die DAV.

Anzeige

Die Aktuarvereinigung fordert, dass der Standardtarif auch für Versicherte geöffnet wird, die erst nach dem 1. Januar 2009 in die PKV eingetreten sind. „Damit würde wieder ein Sozialtarif geschaffen, der diesen Namen auch verdient hat“, sagt Weber. Auch der Verband der Privaten Krankenversicherung drängt seit langem auf eine Öffnung des Standardtarifs und Hilfe des Gesetzgebers bei der Beitragsanpassung.

vorherige Seite
Seite 1/2/

Anzeige