Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat Rechtsschutzangebote für Privatkunden unter die Lupe genommen. Rechtsschutz sei eine wichtige Sparte der Assekuranz und werde auch für Verbraucher immer wichtiger. Denn: Auf je 100 Einwohner kamen 2016 immerhin 25,1 Streitfälle. Dabei müsse guter Schutz nicht teuer sein. Schließlich würden Top-Leistungen oft nicht mehr kosten als ein schlechterer Tarif, heißt es in einer Pressemitteilung.

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Rechtsschutz für Verbraucher immer wichtiger

Grundlage für den erst zweiten Vergleich von privatem Rechtsschutz im Hause Franke und Bornberg seien in Summe 256 untersuchte Rechtsschutz-Tarife von 38 Versicherern. Dabei sei der Schwerpunkt auf die vier Lebensbereiche Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen gelegt worden. Insgesamt wurden die Policen nach 78 Kriterien bewertet.

Diese Anbieter der Kategorie Komplett RS Familie die Höchstnote (FFF) erreicht (in alphabetischer Reihenfolge):

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  • ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG
  • Allianz Versicherungs-AG
  • ARAG SE
  • AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG
  • Badische Rechtsschutzversicherung AG
  • BRUDERHILFE Sachversicherung AG
  • Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit
  • Condor Allgemeine Versicherungs-AG
  • D.A.S. (ERGO Versicherung AG)
  • Debeka Allgemeine Versicherung AG
  • DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
  • HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG
  • HUK24 AG
  • IDEAL Versicherung AG
  • NRV Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG
  • RECHTSSCHUTZ UNION (Alte Leipziger Versicherung AG)
  • ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG
  • R+V Allgemeine Versicherung AG
  • VHV Versicherungen
  • WGV-Versicherung AG
  • Württembergische Versicherung AG

„Die Leistungsdichte hat gegenüber dem Vorjahr sogar noch zugenommen. Einige Anbieter schafften dank kundenfreundlicher Verbesserungen jetzt den Sprung in die höchste Leistungsklasse.“, sagte Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg. Folglich hätten 49 von 134 Tarifen (37 Prozent) der Kategorie Familie die Höchstnote FFF erhalten. Im Vorjahr erreichten nur 31 Prozent der untersuchten Tarife diese Benotung. Die Jahresprämie liege in dieser Spitzengruppe je nach Tarif und Leistungsumfang zwischen 222,10 und 553,04 Euro.

Rechtsschutz-Policen für Singles

In der Kategorie Single seien 43 von 122 Tarifen (35 Prozent) mit der Höchstnote ausgezeichnet worden. Im Vorjahr waren es noch 30 Prozent. Die Jahresprämie liege der Spitzengruppe je nach Tarif und Leistungsumfang zwischen 195,50 und 488,74 Euro.

Der Notenspiegel zeige jedoch auch, dass längst nicht bei jedem Angebot die Qualität stimme. So wären abgespeckte Produktvarianten zwar vom Preis her gesehen oft im Vorteil. Dafür würden sie aber auch nur einen lückenhaften Schutz bieten. Insbesondere bei der Übernahme der Kosten für außergerichtliche Verfahren trenne sich die Spreu vom Weizen.

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Diese Anbieter der Kategorie Komplett RS Single die Höchstnote (FFF) erreicht (in alphabetischer Reihenfolge):

  • ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG
  • Allianz Versicherungs-AG
  • ARAG SE
  • AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG
  • Badische Rechtsschutzversicherung AG
  • BRUDERHILFE Sachversicherung AG
  • D.A.S. (ERGO Versicherung AG)
  • DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-Aktiengesellschaft
  • DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
  • HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG
  • HUK24 AG
  • IDEAL Versicherung AG
  • NRV Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG
  • RECHTSSCHUTZ UNION (Alte Leipziger Versicherung AG)
  • ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG
  • VHV Versicherungen
  • WGV-Versicherung AG
  • Württembergische Versicherung AG

Seit dem ersten Vergleich seien durchaus verbesserte Angebote zu beobachten. Dies sei zum Beispiel beim Thema Internet festzustellen. Hier böten mittlerweile mehr Tarife Versicherungsschutz für private Internetnutzer, die wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen belangt werden. Überdies seien die Erstattungsgrenzen gestiegen. Oft beginnt die Leistung bei den Kosten für eine Erstberatung und endet mit höchstens 1.000 Euro pro Kalenderjahr. In vielen Fällen wird dieser Betrag jedoch nicht ausreichen, um die Anwaltskosten zu decken. Franke und Bornberg sieht hier noch Verbesserungsbedarf.

Verbesserte Rechtsschutz-Angebote für das Internet

Ebenfalls zugelegt habe die Anzahl der Tarife, die Versicherte unterstützen, falls deren Online-Reputation von Dritten geschädigt wurde. Der Schutz erstrecke sich darauf, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche geltend zu machen.

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Auch in anderen Bereichen seien erweiterte Deckungen zu beobachten. So etwa für Sozial-, Steuer- und Verwaltungsverfahren. Als Beispiel sei hier die erweiterte Kostenübernahme bei Aufhebungsvereinbarungen genannt. Diese ist im klassischen Rechtsschutz nicht abgedeckt, weil der Versicherungsfall zum Zeitpunkt der Vereinbarung noch gar nicht eingetreten ist. Weiterhin würden immer mehr Tarife den Schutz auch auf Eltern, Großeltern und sonstige Verwandte ausdehnen.

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