Ein Gastbeitrag von Sabine Schäfer

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Auf den ersten Blick sieht eine Hausratversicherung einfach aus: Sie schützt das eigene Hab und Gut gegen Schäden, die zum Beispiel von Feuer, Einbruchdiebstählen, Leitungswasser oder Stürmen ausgehen. Diese statische Denkweise galt zumindest noch bis weit in das erste Jahrzehnt dieses Jahrhunderts. Doch was hat sich verändert? Zum einem sind die Bedürfnisse und Ansprüche der immer preis- und leistungsbewussteren Verbraucher gestiegen – nicht zuletzt durch das nahezu unbegrenzte Angebot an Informationen durch das Internet. Weiterhin muss man sich vor Augen führen, dass es sich hier um einen Markt handelt, der nach den Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) 26 Millionen Verträge mit 2,99 Milliarden Euro für Ende 2016 ausweist. Zum anderen engagieren sich immer mehr Anbieter in diesem Segment.

Die Versicherer haben erkannt dass das vermeintlich „kleine“ Geschäft Hausrat geeignet ist, Gewinne zu generieren und Synergieeffekte wie eine starke Kundenbindung herzustellen und eigene Bestände zu sichern. Schon länger ist den Versicherern bewusst, dass sie anders als bei der eigenen Vertriebsorganisation beim Vertrieb über Versicherungsvermittler deren besondere rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen müssen. Eine Rolle spielen dabei etwa die Vermittlerrichtlinien, die auch die Maklerhaftung betreffen. Auch vor diesem Hintergrund und dem verstärkten Ausbau der Zusatzleistungen war es nahezu unumgänglich, den Versicherungsvermittlern Instrumente an die Hand zu geben, um dem entgegen zu wirken.

Sabine Schäfer, Abteilungsleiterin/Prokuristin Hausrat Vertrag, Die Haftpflichtkasse VVaG

Solche Instrumente sind zum Beispiel Tarifbausteine wie etwa Innovations- und Besitzstandsgarantien. Diese tragen bei Versicherern so hübsche Namen wie die „Erweiterte Vorsorge“ inklusive „Pro-aktive Schadenregulierung“.

Innovationsgarantie

Ein Wunsch aus Vermittlerkreisen ist die Nachhaltigkeit von vereinbarten Tarifen. Im harten Wettbewerbsumfeld werden Produkte und Leistungen in immer kürzeren Abständen auf den Prüfstand gestellt und entsprechend angepasst. Für Vermittler bedeutet aber jede neue Bedingungsänderung eines bestehenden Vertrages einen erheblichen Aufwand, den Bestand zu prüfen und dann gegebenenfalls zu aktualisieren. Eine Lösung hierfür bieten sogenannte Innovationsgarantien. Diese bewirken, dass zukünftige verbesserte Bedingungen – ohne Mehrbeitrag – automatisch auch für Bestandsverträge mitversichert gelten, und gibt dem Vermittler somit nachhaltige Sicherheit.

Besitzstandsgarantie

Bei manchen Leistungspunkten stellt sich im Schadensfall heraus, dass dieser beim vorherigen Versicherer besser abgedeckt war. Mit der sogenannten Besitzstandsgarantie können Versicherungsnehmer den besseren Schutz aus den Bedingungen des vorherigen Vertrages erhalten. Allerdings muss es sich dabei um den direkten Vorvertrag handeln und es muss ein ununterbrochener Versicherungsschutz bestanden haben. Dieser Baustein hilft Versicherungsmakler gerade bei Umdeckungen die Haftungsrisiken zu verkleinern.

Erweiterte Vorsorge

Ein stetig steigender Bedarf an Versicherungsschutz sowie der Umfang der am Markt verfügbaren Tarife führen zu immer größeren Schwierigkeiten, den Überblick zu behalten. Deshalb haben einige Versicherer Optionen für einen bestmöglichen Versicherungsschutz. Diese Bausteine die beispielsweise „Erweiterte Vorsorge“ heißen, vereinfachen die Absicherung deutlich. Schließlich sollen Kunden damit stets die beste Absicherung am Markt erhalten. Überdies fallen dadurch oft auch die sonst üblichen Selbstbeteiligungen und Höchstentschädigungsgrenzen weg.

Pro-Aktive Schadenregulierung

Speziell Optionen ala "Besitzstandsgarantie" und „Erweiterte Vorsorge“ können für Maklen eine enorme Hilfe sein. Denn: Gute Hausratversicherer beobachten aktiv den Markt. Dadurch wissen die Gesellschaften, ob es einen Anbieter gibt, der für das entsprechende Risiko weitergehenden Versicherungsschutz bietet und können entsprechend regulieren.

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Für Makler verringert sich mit derartigen Produkten der Arbeitsaufwand. So müssen beispielsweise weniger Verträge auf etwaig neuere und verbesserte Tarife überprüft werden. Eine gänzliche Freistellung von der Maklerhaftung sowie der Beratungspflicht kann jedoch durch keine Produktlösung erreicht werden.