Die Gesundheitsausgaben in Deutschland haben im Jahr 2017 erstmals die Marke von 1 Milliarde Euro pro Tag überschritten. Für das vergangene Jahr prognostiziert das Statistische Bundesamt (Destatis) einen Anstieg der Gesundheitsausgaben gegenüber 2016 um 4,9 Prozent auf 374,2 Milliarden Euro. Das berichtet die Statistikbehörde am Donnerstag in einem Pressetext.

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Bereits in den Jahren zuvor musste das deutsche Gesundheitssystem weit mehr Geld für die Versorgung der Bürger ausgeben. Von 2015 zu 2016 hatten sich die Aufwendungen um 3,8 Prozent auf 356,5 Milliarden Euro erhöht. Das sind stolze 4.330 Euro je Einwohner.

Pflegestärkungsgesetz kostet

Als wichtigsten Grund für den neuen Kostenanstieg nennt die Statistikbehörde das Zweite Pflegestärkungsgesetz der Bundesregierung. Zum Jahresanfang 2017 in Kraft getreten, brachte es Verbesserungen in der Pflege mit sich: unter anderem sind nun Patienten mit Demenz und anderen geistigen Gebrechen besser abgesichert.

Die Gesundheitsausgaben werden in Deutschland primär von Staat, Privathaushalten und Unternehmen finanziert. Die größten Finanzierungsquellen waren laut Destatis-Berechnungen 2016:

  • die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer mit 112,4 Milliarden Euro,
  • die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber mit 81,6 Milliarden Euro sowie
  • staatliche Transfers in Höhe von 51,8 Milliarden Euro.

Bürokratie eingerechnet, Forschung nicht

Die Zahlen für 2017 wurden erstmals nach dem Konzept des „System of Health Accounts“ erhoben, das einen besseren internationalen Vergleich der Gesundheitsausgaben ermöglichen soll. Es wird unter anderem von der Weltgesundheitsorganisation (WH) und der europäischen Statistikbehörde Eurostat empfohlen.

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Demnach umfassen die Gesundheitsausgaben sämtliche Güter und Leistungen mit dem Ziel der Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege, die Kosten der Verwaltung sowie Investitionen der Einrichtungen des Gesundheitswesens. Aufwendungen für Forschung und Ausbildung im Gesundheitswesen sowie Ausgaben für den Ausgleich krankheitsbedingter Folgen (zum Beispiel Leistungen zur Eingliederungshilfe) und Einkommensleistungen seien darin nicht enthalten.

mit Pressematerial Statistisches Bundesamt

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