Im November hatte die Europäische Zentralbank (EZB) laut über eine Regulierung von Kryptowährungen nachgedacht. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt schon länger vor dem Cybergeld. Dieses könne starken Schwankungen unterliegen und auch ein Totalverlust sei möglich.

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Kryptowährungen stehen bei der Finanzaufsicht im Allgemeinen unter besonderer Beobachtung. Speziell die starken Kursschwankungen werden dort mit Sorge betrachtet und könnten als Spekulationsobjekte eingestuft werden. "Virtuelle Währungen weisen eine sehr hohe Volatilität auf. Kursschwankungen von über zehn Prozent innerhalb eines Tages sind keine Seltenheit. Nimmt die Beliebtheit einer bestimmten virtuellen Währung ab, kann ihr Kurs massiv und dauerhaft einbrechen. Dies kann auch zum Totalverlust führen", erklärte BaFin-Pressesprecher Mario Kyriasoglou in einem Interview mit dem Online-Portal "Wallstreet Online". Für ein Verbot virtueller Währungen gebe es allerdings auf Basis der aktuellen Gesetzeslage keine Grundlage, erklärte Kyriasoglou weiter.

Inzwischen hat die BaFin das erste Mal durchgegriffen. So ordnete die Finanzaufsicht die Einstellung des Bitcoin-Marktplatzes Crypto.exchange an. Dieser hatte im Internet geworben, Bitcoin in Euro umzutauschen. Dabei hatte das Berliner Unternehmen behauptet, durch die BaFin geprüft worden zu sein. Allerdings fehlte genau diese Erlaubnis für das Betreiben des Finanzkommissionsgeschäfts aus dem Haus der BaFin.

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