Die Inveda.net GmbH hat für ihre digitale Unterschriftenlösung das Patent vom Deutschen Patent- und Markenamt erteilt bekommen. Damit erhält die Lösung, die Inveda bereits auf der Leipziger Versicherungs- und Finanzmesse im Jahre 2014 vorgestellt hat, einen patentrechtlichen Schutz.

Bei Verträgen, die in Schriftform gefasst werden müssen, akzeptiert der Gesetzgeber momentan entweder die eigenhändige Unterschrift oder eine elektronische Signatur gemäß Signaturgesetz.

Beide Verfahren lassen sich nur schwer in einen digitalen Verarbeitungsprozess integrieren, beim dem das Ziel ist, die Daten nur einmal zu erfassen und anschliessend vollständig digital und automatisiert zu verarbeiten.

Bei der eigenhändigen Unterschrift muss das unterschriebene Papier anschliessend eingescannt werden und der Inhalt entweder händisch oder per Texterkennung verarbeitet werden. Da scheint die elektronische Signatur als alternativer Lösung für den Vorgang eher geeignet sein. Hier bleibt aber die Frage offen, wie der Kunde an diesem Verfahren teilnehmen kann, denn das Erstellen und Verwalten einer elektronischen Signatur ist mit relativ hohen Kosten verbunden.

Das Patent der Inveda.net GmbH schafft eine Brücke zwischen dem eigenhändig unterschriebenem Vertrag und der Forderung nach einem digitalen Antragsprozeß.

Das patentierte Verfahren wurde im Rahmen der Lösung ICS - Inveda Compliant Signature umgesetzt. Die Lösung ersetzt nicht das Drucken und handschriftliche Unterschreiben des Antrags. Der Papier-Antrag verbleibt jedoch beim Makler und muss nicht per Post an die Versicherungsgesellschaft gesendet werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Antrag mit dem Inveda Makler Assistenten, der Vergleichs- und Antragssoftware der Inveda.net GmbH, erstellt wurde. So ist sichergestellt, dass die Versicherungsgesellschaft den Inhalt des Antrags als digitalen Datensatz für die elektronische Weiterverarbeitung erhält. Parallel erstellt der Makler mit seinem Smartphone Fotos der unterschriebenen Antragsseiten und sendet diese über eine App an die Versicherungsgesellschaft. So wird sowohl der Nachweiss der Unterschrift erbracht als auch die digitale Weiterverarbeitung ermöglicht.

Das Patent trägt die Bezeichnung „Verfahren zum Generieren und Übermitteln sowie zum Empfang eines signiertemn Dokumentes“ und ist beim Patentamt unter der Nummer 10 2013 104 000 zu finden.