Um auch bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- und Reifglätte mit dem Auto sicher unterwegs zu sein, schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) besondere Reifen vor. Das können spezielle Winterreifen, Allwetter- oder Ganzjahresreifen sein – erkennbar sind sie an der M+S-Kennzeichnung für Matsch und Schnee. Die situative Winterreifen-Pflicht wurde dieses Jahr präzisiert, sodass beispielsweise ab 2018 gefertigte Winterreifen das „Alpine“-Symbol tragen müssen.

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Zu alte oder abgefahrene Reifen verfügen auf schneebedeckter Fahrbahn unter Umständen nicht mehr über ausreichend Bodenhaftung – und das kann gefährlich werden. Darüber hinaus gilt: Wer bei winterlichen Wetterverhältnissen als Autofahrer ohne die spezielle Bereifung unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 60 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Aber auch der Fahrzeughalter, der den Einsatz des Fahrzeugs zugelassen hat, wird mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt im Fahrzeugregister belangt. Kommt es zum Unfall, kann es erhebliche Leistungskürzungen der Kfz-Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit geben, sofern der Kfz-Versicherer auf diesen Einwand nicht verzichtet.

Ebenso ist bei Nebel Vorsicht geboten. Hierbei gilt Sichtweite = Geschwindigkeit. Bei einer Sichtweite von unter 50 Metern bedeutet das, nicht schneller als 50 km/h zu fahren. Um einen Auffahrunfall zu vermeiden, ist es wichtig, genügend Abstand zum Vordermann einzuhalten. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 Meter, ist es notwendig, die Nebelschlussleuchte anzuschalten.

Wenn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Unfall passiert, sollten einige wichtige Maßnahmen ergriffen werden:

  • Unfallstelle mit Warndreieck absichern.
  • Mögliche Verletzte versorgen, gegebenenfalls Krankenwagen rufen.
  • Amtliches Kennzeichen und Daten mit dem Unfallgegner tauschen.
  • Adressen von Zeugen notieren; die Polizei rufen, falls nötig.
  • Den eigenen Versicherer telefonisch über den Unfall informieren.

Den Durchblick behalten

Wichtig ist auch eine klare Sicht: Autofahrer sollten deshalb regelmäßig kontrollieren, ob die Scheibenwischanlage ihres Fahrzeugs funktioniert und ausreichend Scheibenwaschwasser eingefüllt ist. Das Mischen mit geeignetem Frostschutzmittel verhindert das Festfrieren auf der Scheibe. Zum Schutz vor dem Vereisen der Windschutzscheibe über Nacht kann ein großes Tuch darüber gespannt werden. Laut StVO genügt es nicht, vor dem Losfahren nur ein kleines Sichtfenster frei zu kratzen. Wer beim Fahren mit zugefrorenen Scheiben erwischt wird, muss mit einem Bußgeld zwischen zehn und 35 Euro rechnen. Zudem sollten Autofahrer darauf achten, regelmäßig Scheinwerfer und Heckleuchten zu reinigen. Bei winterlichem Schmuddelwetter bildet sich oft schon nach wenigen Kilometern ein Schmutzfilm auf den Scheinwerfern, der die Sichtweite deutlich verschlechtern kann.

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Herbstzeit ist Wildwechselzeit

Zur Paarungszeit der Hirsche und Wildschweine im Herbst und Winter muss in ländlicheren Gebieten, besonders in den Abend- und Morgenstunden, mit Wildwechsel gerechnet werden. Bei Wildwechsel-Schildern sollte deshalb das Fahrtempo gedrosselt und die Fahrbahnränder im Auge behalten werden. Bei einer Begegnung mit Wildtieren auf der Straße sollte man – wenn möglich – abbremsen, hupen und abblenden, damit das Tier fliehen kann. Ist ein Auffahrunfall unvermeidbar, ist es wichtig, nicht unkontrolliert auszuweichen – hierbei kann das Auto schnell in den Gegenverkehr geraten oder von der Straße abkommen.