Des Guten Feind ist das Bessere, wusste schon Erich Kästner. Deshalb lässt sich auch das Erfolgsmodell betriebliche Altersversorgung in Deutschland optimieren. So könnte man an einigen Stellschrauben drehen, um die Akzeptanz der betrieblichen Altersversorgung zwischen Pinneberg und Passau bei Arbeitnehmern spürbar, um nicht zu sagen: dramatisch zu erhöhen.

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Mit dieser Meinung stehe ich beileibe nicht allein da. Der Gesetzgeber sieht das genauso. Weshalb das „Betriebsrenten-Stärkungsgesetz“, bei dem übrigens das Nahles-Ministerium und das Schäuble-Ministerium gemeinsame Sache machen, in der parlamentarischen Pipeline steckt und wohl in den nächsten Monaten verabschiedet wird. Die Details des Gesetzentwurfes möchte ich mir ersparen. Vor ein paar Monaten habe ich an dieser Stelle erläutert, dass zumindest der Gesetzentwurf denkbar unausgewogen ist und das künftige Regelwerk, sollte es denn keine Änderungen zum Entwurf geben, sein Ziel verfehlen wird. Die vermeintlichen Neuerungen begünstigen nach meiner Meinung eindeutig versicherungsgestützte bAV-Konzepte, was insbesondre für mittelständische Unternehmen mehr Last als Lust bedeutet, zurückhaltend formuliert.

Wie gesagt, dies soll im Moment nicht mein Thema sein. Stattdessen die betriebliche Altersversorgung mit ihren vielfältigen Vorteilen für alle Beteiligten – für die Unternehmen und für ihre MitarbeiterInnen. Klar ist aber auch, dass die Betriebsrente immer nur ein Baustein von mehreren sein kann, die einen finanziell weitestgehend sorgenfreien Ruhestand ermöglichen. Genauso klar ist, dass dieser Baustein bAV nicht der schlechteste ist, im Gegenteil.

Vermögen baut sich aus dem Nettoeinkommen auf

Steuerliche Vorteile und Einsparungen bei den Sozialabgaben sind für den Aufbau der Betriebsrente seit jeher eine vergleichsweise sichere Bank. So baut sich das Versorgungsvermögen stetig aus dem Nettoeinkommen auf – zu einer Zeit, während der die Steuerbelastung in der Regel spürbar höher ist als im Rentenalter. Für viele Arbeitnehmer kann besagtes Progressionsgefälle, also der Unterschied des Grenzsteuersatzes während des Erwerbslebens und im Ruhestand, durchaus lukrativ sein. Überdies wird ein kluges bAV-Konzept nicht zuletzt auch als bewährtes und wertvolles Asset auf Unternehmensseite betrachtet, um qualifizierte MitarbeiterInnen zu binden und Fachkräfte, von denen es nach allgemeiner Auffassung in Deutschland nicht genug gibt, zu gewinnen.

Wobei die firmeneigene bAV-Strategie tatsächlich „klug“ sein sollte. Und „klug“ ist der typische Mittelständler nach meiner Meinung eben nicht, falls er seinen MitarbeiterInnen ausschließlich eine Direktversicherung über Entgeltumwandlung anbietet, und das war´s dann auch. Zumindest hier kann der Mittelstand, die tragende Säule der deutschen Wirtschaft, noch einiges von Großunternehmen und Konzernen lernen, die traditionell – teils schon weit länger als 100 Jahre – die betriebliche Altersversorgung ihrer MitarbeiterInnen über (firmeneigene) Versorgungswerke realisieren. Diese haben nachweislich größere Vorteile und weit weniger Nachteile, falls überhaupt, als versicherungsgestützte bAV-Konzepte.

Wird ein Versorgungswerk optimal gestaltet, dies unterstelle ich einfach einmal, sofern die Beratung etwas taugt, entstehen zum Beispiel keine Kosten für die ArbeitnehmerInnen. Im Gegenteil, diese profitieren von einer attraktiven Verzinsung. Das lässt sich etwa vom bAV-Durchführungsweg Direktversicherung über Entgeltumwandlung seit Jahren beileibe nicht mehr behaupten.

Es versteht sich von selbst, dass diese „richtige Gestaltung“ des Versorgungswerks quasi einen Komplettschutz bietet vor den üblichen finanziellen Nachteilen, die mit dem Abrutschen in die Hartz IV-Alimentation verbunden sind. Überdies sind die Ansprüche aus solchen Versorgungswerken komplett vor den Risiken einer Arbeitgeber-Insolvenz geschützt. Was bAV-Versicherungskonzepte ebenfalls nicht bieten: eine für beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, größtmögliche Flexibilität in der Anspar- und in der Auszahlphase.

Jederzeit mögliche Zuzahlungen

Zu den Vorteilen eines Versorgungswerkes zählen etwa die jederzeit möglichen Zuzahlungen sowie die Tatsache, dass Lohn- und Gehaltserhöhungen komplett oder teilweise steuergünstig über ein solches bAV-Konzept darstellbar sind. Überdies können MitarbeiterInnen wie leitende Angestellte ihre Boni und Tantiemen jederzeit einbringen.

Beitragspausen sind ebenso jederzeit und problemlos möglich wie die Aufnahme von Beitragszahlungen ohne jegliche Formalitäten. Was gerade auch für ältere ArbeitnehmerInnen ab 50 noch interessant und lukrativ ist. Und sage niemand, die Vorteile seien unausgewogen, weil allein auf Arbeitnehmerseite zu finden. Ist doch dank eines funktionierenden Firmenversorgungswerks die Bildung stiller Reserven beim Arbeitgeber möglich, die insbesondere Mittelständler bei Bedarf für betriebliche Belange einsetzen können.

Steueroptimierte Abfindungsmöglichkeiten sowie zusätzliche Förderungen und Zusagen durch den Arbeitgeber sind, dies möchte ich der Vollständigkeit halber nicht verschweigen, bei einem Firmenversorgungswerk ebenfalls möglich. Immer unter der Voraussetzung, dass dieses bAV-Konzept in rechtlicher Hinsicht nachweislich sauber gestaltet ist.

Kombination mit Nettolohn-Optimierung

Schließlich: Wie kein anderer Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung lässt sich das Versorgungswerk ideal kombinieren mit Bausteinen zur sogenannten Nettolohnoptimierung. Hier sind auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben steuerfreie Leistungen durch den Arbeitgeber für die MitarbeiterInnen möglich, so dass unter dem Strich quasi zum Nulltarif eine geförderte Vorsorgerente aufgebaut werden kann.

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Kein Zweifel, die betriebliche Altersversorgung ist ein eminent wichtiges, wenn nicht gar das herausragende Kriterium einer klugen und ausgewogenen Ruhestandsplanung, die allen Beteiligten, also Unternehmen und MitarbeiterInnen, die größtmöglichen Vorteile bringt. Ich habe meine Zweifel, dass dies mit versicherungsgestützten bAV-Konzepten realisierbar ist.