Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um Rechtsfragen zum automatisierten Fahren von Autos zu regeln. Dabei geht es neben Haftungsfragen bei Unfällen auch um das Verhalten des Fahrers, ob du wann dieser das Lenkrad loslassen und sich auf das automatisch lenkende Auto verlassen darf. "Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung", habe ADAC-Jurist Markus Schäpe gegenüber dpa gesagt, "allerdings werden an einigen Stellen viel zu weiche Rechtsbegriffe verwendet".

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Unverzüglich heißt sofort

So heißt es zum Beispiel, der Fahrer solle ,unverzüglich’ wieder die Kontrolle über das Fahrzeug übernehmen - ohne nähere Definition von ,unverzüglich’." Vielleicht sollte ADAC-Mann Schäpe mal einen Versicherungs-Azubi fragen, der schon in der Berufsschule lernt, dass „unverzüglich“ definiert ist als „ohne schuldhaftes Zögern“, vulgo: sofort! Sofort also. Dies sei wichtig, denn die Versicherer hätten bei Forschungen festgestellt, dass bis zu 15 Sekunden verstreichen können, bevor ein Fahrer im kritischen Fall das Lenkrad wieder selbst übernimmt.

"Das eigentliche finanzielle Risiko tragen somit die Versicherer", wird Joachim Müller von der Allianz zitiert: "Und wenn Schäden zunehmen, weil die Systeme der Hersteller nicht wie versprochen funktionieren, werden wir die Hersteller in die Verantwortung nehmen." Schließlich gebe es auch eine Produkthaftung der Auto- und Systemhersteller, wenn deren Produkte versagen. Das sehen Verbraucherschützer ähnlich: "Bei der weiteren Automatisierung möchten wir die Hersteller stärker in die Verantwortung nehmen", habe Marion Jungbluth, Verkehrsexpertin des VZBV-Bundesverbands, gesagt.

Was ist „offensichtlich“?

Der GDV-Verband der Versicherer habe gewarnt, dass bestimmte Formulierungen "zu Unklarheiten führen und sich in anschließenden Rechtsstreitigkeiten zulasten des Verkehrsopfers" auswirken könnten. So steht in Dobrindts Entwurf, der müsse das Steuer seines Autos wieder selbst übernehmen, wenn er "aufgrund offensichtlicher Umstände" erkenne, dass die Selbststeuerung des Fahrzeugs versage.

Bisher sei aber im Text des Gesetzes zum automatisierten Fahren noch nicht definiert, welche Fehlfunktion des Fahrzeugs für den (Nicht-)Fahrer erkennbar „offensichtlich“ sei. Ferner offenbart der Gesetzentwurf noch einen Begriffsnotstand, nämlich ob der passiv am Steuer sitzende Mensch als „Fahrer“ bezeichnet werden kann, während das Auto in zulässiger Weise alleine steuert.

Tesla versichert selbst – erste Tests in Asien

Auch sei bislang „ungeklärt, was der Fahrer alles darf, wenn das Auto selbst fährt - etwa mit dem Handy telefonieren oder Zeitung lesen", habe ADAC-Jurist Schäpe als weiter offenen Regelungsbedarf des Gesetzgebers in den Raum gestellt. Das in Arbeit befindliche Gesetz wird wichtig für Versicherungsfragen samt Policen für die zunehmende Zahl teilautonom fahrender Autos. E-Auto-Pionier Tesla, deren Fahrzeuge heute schon fast alleine steuern, will sich erst gar nicht auf die Versicherer verlassen.

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Tesla-Gründer Elon Musk sagte kürzlich: "Wenn wir feststellen, dass die Versicherer nicht die Policen anbieten, die dem Risiko des Autos entspricht, dann machen wir das selbst"; so berichtet es das US-Wirtschaftsportal Inc.com. In Asien testet Tesla bereits Autos mit „eingebauter“ Versicherung (der Versicherungsbote berichtete).

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