Die Insurtechs appellieren mit einer Berliner Digital-Erklärung an die Versicherer Deutschlands, diese mögen rechtsgültige Datenauskunfts-Vollmachten entwickeln und auch akzeptieren und die dafür notwendige technische Infrastruktur aufbauen. Sprich breite Datenautobahnen bauen, nach dem geläufigen BiPro-Datenstandard etwa. Ziel sei es, die „automatisierte Beauskunftung“ (das steht dort wirklich so) vom Vermittlerstatus zu trennen.

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Informationelle Selbstbestimmung hat das Ziel Datenschutz – nicht Datenfluss!

Der Status des Betreuers war schon immer unabhängig von dem Grundrecht des Kunden (auf „informationelle Selbstbestimmung“ laut Bundesverfassungsgericht vor fast 30 Jahren), etwa einem weiteren Betreuer Auskunftsvollmachten zu erteilen, mit denen Insurtechs anschließend Policen umdecken können. Weiter fordern die Berliner Erklärer, Policierungen und weitere „kundenbezogene Funktionalitäten durch den Ausbau der digitalen Infrastruktur zu beschleunigen.“

Das Problem der Insurtechs besteht im Grunde und ganz einfach darin, dass digital an die Versicherer gerichtete Anfragen zu Kundendaten von der Assekuranz heute noch zu oft mit Papier beantwortet werden. Also brauchen die Insurtechs digitale Schnittstellen, damit ihr Geschäftsmodell aufgeht. Papierdaten mit Hilfe von studentischen Aushilfen händisch in die Maschinen der Insurtechs zu klappern, stört die Insurtechs beim Disruptieren. Also beim Stören altgewohnter Prozessabläufe der Versicherer und dem Umleiten von Kundengeld in die eigene Kasse. Das nennt sich Wettbewerb, okay.

Für die digitale Konkurrenz müssen sich der Versicherer nicht beeilen

Aber warum sollte sich die „alte“ Assekuranzwelt von Insurtechs schneller zur Ader bitten lassen als sie es wollen? Zum Nutzen der unliebsamen Konkurrenz sicher nicht. Stattdessen können die Versicherer die Phase der derzeit noch langsamen Datenabflüsse an die Insurtechs nutzen, sich selbst besser digital aufzustellen.

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Einen schweren Verheber leisten sich die Berliner Erklärer mit dieser Interpretation; sie schreiben: „Die informationelle Selbstbestimmung des Kunden und eine kundenorientierte Beratung erfordern die Verfügbarkeit von Daten auf Seiten des vom Kunden gewünschten Betreuers.“ Hier irren die Insurtechs heftig. Die informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht des Bürgers formulierte das Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel Datenschutz – nicht Datenfluss!

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