Seit Jahrzehnten verlangen Kritiker der Lebensversicherer, die Unternehmen mögen die Kosten für ihre Policen ausweisen. Der Niedrigzins macht dies nun möglich, genauer gesagt zwingen flaue Kapitalmärkte nun offenbar die Generali dazu. Der Versicherer hat jetzt seine Firmenkunden angeschrieben, die bei dem Unternehmen Zeitwertkonten rückdecken. Dazu kurz erläutert: Als eine Art „Zeitsparkasse“ führen Arbeitgeber bei der Generali Rentenpolicen, in die Mitarbeiter über ihren Chef (ähnlich wie bei der Betriebsrente) Gehaltsteile einzahlen. Mit dem Geld können Arbeitnehmer sich je nach Höhe des aufgelaufenen Vermögens im Alter eine Freistellung vom Job finanzieren – und dadurch früher in Rente gehen.

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Die neue Rechnung: Beitrag + Kosten = Einzahlung

Den Garantiezins dieser Renten hat die Generali nun auf 0,00 Prozent gesetzt, wenn Mitarbeiter eines Unternehmens Einmalbeiträge in ihre „Zeitsparkasse“ einzahlen wollen. Der Grund ist einfach erklärt. Die Zinsen sind flach, weil der Versicherer in sichere Anleihen investieren muss. Das muss er, weil für Zeitwertkonten gesetzlich vorgeschrieben ist, dass deren Wert jederzeit erhalten bleiben muss. Also setzt die Generali den Zins der betreffenden Vertragsgruppe für Zeitkonten sachgerecht auf null.

Da der Wert des Kapitals (rechtlich Arbeitslohn des Mitarbeiters) auch nicht wegen Kosten sinken darf, erhebt die Generali die Kosten für Verträge, mit denen sie Zeitkonten rückdeckt, künftig bei Einmalbeiträgen separat. Zahlt künftig ein Mitarbeiter etwa sein Weihnachtsgeld oder seinen Jahresbonus als Einmalbeitrag in seine „Zeitsparkasse“ ein, dann werden zusätzlich Gebühren fällig. Über deren Höhe ist noch nichts bekannt.

Modellrechnungen und Angaben zu Kosten fehlen

In der Vergangenheit, als noch höhere Zinsen flossen, haben die Überschüsse die Kosten der Rückdeckungspolicen der Generali für Zeitkonten ausgeglichen und das Vermögen des Mitarbeiters gesteigert. Will ein Mitarbeiter nun sein Zeitwertkonto weiter auffüllen oder ein neues einrichten, dann werden neben dem Einmalbeitrag separat Kosten verlangt. Wer diese zu tragen hat, ist völlig unklar. Dies betrifft die arbeitsrechtliche Seite, das Innenverhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Versicherungsmakler Michael Schramm aus Waldenburg (Württemberg) ist Profi für Betriebsrenten. Er hat vor einiger Zeit einen Firmenkunden in seinen Bestand übernommen, der seit mehreren Jahren Zeitwertkonten mit den oben beschriebenen Rentenpolicen bei der Generali rückdeckt. Schramm berichtet, das Schreiben der Generali zu den geänderten Konditionen habe der Kunde am 9. Januar erhalten, datiert ist es mit dem 30.12.2016.

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Gültig seien der gestrichene Zins und die Kosten für Einmalbeiträge ab dem 1. Januar. „Diese Informationspolitik des Versicherer finde ich unangemessen“, kritisiert Makler Schramm. In dem Kundenanschreiben, das dem Versicherungsboten vorliegt, kündigt die Generali an, sie würde Modellrechnungen (also auch zu Kosten) für die geänderten Bedingungen beifügen: Fehlanzeige. Auf eine Anfrage der Redaktion hat die Generali bisher nicht geantwortet.

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