Keine Lust mehr auf Riester? Gleich sieben Versicherer haben 2017 das Neugeschäft mit Riester-Policen ganz oder teilweise eingestellt, so berichtet die Zeitung „Euro am Sonntag“ auf Basis einer eigenen Umfrage. Als wichtigste Gründe für den Schritt werden mangelnde Nachfrage, die Senkung des Garantiezinses von 1,25 auf 0,9 Prozent sowie der gesetzlich vorgeschriebene Start eines einheitlichen Produktblattes für Riester-Produkte genannt.

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Auch DEVK, Debeka und Alte Leipziger betroffen

Laut dem Artikel haben sich die DEVK, Öffentliche Braunschweig sowie die Talanx-Tochter PB Versicherungen gänzlich aus dem Neugeschäft mit Riester zurückgezogen. Die Debeka will erst zum 1. April wieder ins Neugeschäft einsteigen, die Barmenia frühestens im zweiten Quartal 2017. Die Alte Leipziger wolle im Laufe des Jahres 2017 wieder Neuverträge anbieten und die Nürnberger habe überhaupt keinen Zeitraum genannt, wann sie ihr Neugeschäft weiterführen will.

Höchstaltersgrenze und Mindest-Ansparzeit erschweren Wechsel

Andere Versicherer bieten schlechtere Konditionen vor allem für ältere Neukunden. So habe die Provinzial Nord das maximale Eintrittsalter von 62 Jahren auf 60 herabgesenkt, berichtet „Euro am Sonntag“, die Hannoversche von 53 Jahren auf 49, die Württembergische von 57 auf 52 und die Provinzial Rheinland von 48 auf 42 Jahre. Auch die Mindestlaufzeit des Vertrages wurde bei einigen Anbietern teils deutlich angehoben, beispielsweise bei der Targo von 15 auf 25 Jahre.

Ärgerlich ist die Herabsetzung der Altersgrenzen vor allem deshalb, weil es nach dem Willen des Gesetzgebers möglich sein soll, dass Riester-Sparer jederzeit ihren Vertrag kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Der Hintergrund: ein Riester-Versicherer, der in der Ansparphase gute Konditionen bietet, kann in der Auszahlphase weit schlechtere Konditionen haben.

Deshalb soll es Riester-Kunden eigentlich möglich sein, ihren Riester-Vertrag zu Beginn der Auszahlungsphase zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu übertragen. Im Gegensatz zu nicht staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen werden bei einem Riester-Wechsel nicht nur die Rückkaufwerte übertragen, sondern das "gesamte" Riester-Kapital (Übertragungskapital) abzüglich einer Gebühr. Dies garantiert das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG).

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Viele Anbieter legen sich noch nicht fest

„Euro am Sonntag“ vermutet, dass es kurzfristig zu weiteren Änderungen kommen könnte. So wollten vier Versicherer kurz vor dem Jahreswechsel keine konkreten Angaben über mögliche Änderungen machen: die Cosmos Direkt, Inter, Stuttgarter und Arag. Bis auf wenige Änderungen stabil bleibe das Angebot hingegen bei der Allianz, AXA, R + V, HUK-Coburg, LV 1871, Mylife und bei Fairr.de.

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