Zum 1. Januar 2017 geht es wieder runter: dann wird der Garantiezins in der Lebens- und Rentenversicherung von bislang 1,25 auf 0,9 Prozent abgesenkt. Diese Herabsetzung hat auch Auswirkungen auf die Berufsunfähigkeitsversicherung. Der monatliche Beitrag für Neuverträge könnte sich um bis zu fünf Prozent verteuern, berichtet der Finanzdienstleister MLP auf Basis eigener Musterrechnungen. Besonders junge Versicherungsnehmer seien betroffen: je länger der zu versichernde Zeitraum, desto größer der Beitragssprung.

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Mögliche Beitragssprünge in der BU durch sinkenden Garantiezins. Quelle: MLP Pressemeldung

„Hintergrund für die erwartete Beitragssteigerung bei Neuverträgen ist, dass die Versicherer mit den monatlichen Zahlungen auch Reserven aufbauen müssen“, sagt Miriam Michelsen, Leiterin Altersvorsorge und Krankenversicherung bei MLP. Diese Reserven sind abhängig vom Garantiezins – je niedriger dieser ist, desto stärker müssen sie aus den zu zahlenden Beiträgen gefüllt werden. Vereinzelt seien durch den Anbieterwettbewerb aber auch gegenläufige Tendenzen möglich.

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungspolicen. Die Wahrscheinlichkeit, das ein heute 20jähriger im Laufe seines Erwerbslebens dauerhaft oder vorübergehend berufsunfähig wird, liegt bei 43 Prozent, rechnet die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) vor. Entsprechend hoch ist die Notwendigkeit, sich für finanzielle Engpässe abzusichern.

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