Um die demografischen Probleme, die auch in Dänemark drängen, in den Griff zu bekommen, hat unser nördliches Nachbarland beschlossen, seine staatliche „Folkepension“ (dt. Volksrente), künftig auf 15 Jahre Rentendauer zu begrenzen. Maßstab für den Beginn des Ruhestands dänischer Arbeitnehmer soll künftig die Lebenserwartung der Menschen sein, berichtet der „Focus“. Die „fernere Lebenserwartung“, wie Versicherungs-Mathematiker es bezeichnen, soll sozusagen auf eben diese 15 Jahre maximale Rentendauer eingefroren werden.

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Lebenserwartung minus 15 = Rentenbeginnalter

Das Verfahren werde von Rentengutachtern bestimmt, die künftig alle fünf Jahre die Lebenserwartung der Dänen ermitteln. Abzüglich 15 Jahre Rentenbezugsdauer soll sich daraus das neu gültige Eintrittsalter in den Ruhestand ergeben. Auf Basis dieser Daten, so sieht es ein im vergangenen Jahr verabschiedetes Gesetz vor, sollen das vom Parlament ebenfalls alle fünf Jahre ein neues, erhöhtes Alter für den Rentenbeginn beschließen. Dieses Rentenalter soll anschließend nach weiteren 15 Jahren Aufschubzeit für die Versicherten gültig werden.

Konkret ist bis jetzt beschlossen, dass das Rentenalter in Dänemark ab dem Jahr 2022 von 65 auf 67 steigt; in Deutschland gilt dies erst acht Jahre später ab 2030 und die Geburtsjahrgänge 1964 und jüngere Versicherte.

Styrelsen for Arbejdsmarked og Rekruttering

Den Hochrechnungen zufolge steigt das Rentenalter ab 2035 auf 69 Jahre. In der Folgezeit würde nach dem Rechenmodell das Renteneintrittsalter alle fünf Jahre um eine weiteres Jahr steigen. Im Jahr 2100 bekämen die Dänen sodann erst mit 77,5 Jahren ihre erste Altersrente.

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2100 dürften die Dänen erst im Alter von 77 Jahren und sechs Monaten in Rente gehen! Auf Deutschland wäre dieses Vorgehen der Rentenpolitiker nicht so einfach zu übertragen, weil Betriebsrenten dort obligatorisch und Privatvorsorge stärker ausgeprägt ist als in der Bundesrepublik.