Die Sommerferien stehen vor der Tür! Viele Familien werden in den nächsten Wochen in die weite Welt aufbrechen, um am Strand zu faulenzen, in den Bergen zu wandern oder neue Kulturen kennenzulernen. Dass dabei auch Gepäck abhanden kommen kann, zeigt die Statistik. Allein auf Flugreisen gehen jedes Jahr 30 Millionen Koffer verloren, wie die auf Luftfahrtdaten spezialisierte Organisation SITA berichtet.

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Reisegepäckversicherung: Schutz mit Lücken

In der Regel kommt eine Reisegepäckversicherung für verlorene Koffer auf. Aber auch wer keine derartige Police besitzt, sollte nicht leer ausgehen. Denn die Airline haftet für das aufgegebene Gepäck, solange es sich in Obhut der Fluggesellschaft befindet. Das gilt übrigens auch, wenn sich im Koffer Gegenstände anderer Personen befanden, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofes bestätigt (Az. X ZR 99/10).

Das Problem von Reisegepäckversicherungen: Oft sind sie mit Preisen zwischen 30 und 100 Euro pro Reise recht teuer und enthalten strenge Leistungsausschlüsse, wie eine Auswertung von „Stiftung Warentest“ ergab. So sind in vielen Policen Bargeld, Geld- und Kreditkarten sowie Fahrkarten und Flugtickets vom Ersatz ausgeschlossen.

Auch für den Diebstahl sind strenge Regeln definiert: Wer sein Gepäck kurz unbeaufsichtigt lässt, muss damit rechnen, im Leistungsfall leer auszugehen. Deshalb empfiehlt die "Stiftung Warentest" Reisegepäck-Policen vor allem für Schiffs- und Seereisende:

Anders als Fluggesellschaften, die bis zu einem Wert von 1.400 Euro für den Verlust von Gepäck haften, müssen Reedereien nicht für den Verlust von Gepäck einstehen. Bei Busunternehmen muss nachgewiesen werden, dass sie grob fahrlässig gehandelt haben. Dies sei etwa der Fall, wenn der Busfahrer „alle Gepäckklappen öffnet und dann weggeht“.

Leistungsbaustein „Außenversicherung“: Hausratversicherung leistet bei Einbruchdiebstahl

Wenn der Koffer nicht auf dem Flug abhanden kommt, sondern aus einem Hotelzimmer oder der Ferienwohnung geklaut wird, zahlt eine gute Hausratversicherung für den Schaden. Dies gilt aber nur, wenn die Leistung „Außenversicherung“ per Versicherungsvertrag eingeschlossen ist.

Versichert ist in der Regel der „Einbruchdiebstahl“, nicht jedoch der „einfache Diebstahl“. Das heißt: nur wenn die Tür des Zimmers auch tatsächlich zugeschlossen war, erbringt der Versicherer eine Leistung. Für Bargeld, Schmuck und andere Wertgegenstände wird jedoch nur in begrenztem Umfang Ersatz geleistet.

Für all jene, die ein eigenes Ferienhaus besitzen und dort ihren Urlaub verbringen, gilt: hier muss einen separate Hausratsversicherung her, die den Hausrat vor Ort dauerhaft absichert. Denn die Außenversicherung bietet nur „vorübergehenden“ Schutz für den Aufenthalt auf Reisen: Üblich sind zwischen 90 und 360 Tage, abhängig vom jeweiligen Vertragstext.

Im Schadensfall schnell handeln!

Damit der Schutz durch die Außenversicherung nicht verloren geht, muss der Schaden umgehend der Polizei gemeldet werden. Dies ist umso wichtiger, wenn auch Ausweise und Kreditkarte gestohlen wurden. So mancher Kriminelle hat schon versucht, eine falsche Identität vorzutäuschen und so den Verdacht von sich abzulenken. Deshalb entsprechende Dokumente sofort sperren lassen!

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Wird im Urlaub der Reisepass oder Personalausweis gestohlen, ist die deutsche Botschaft die erste Anlaufstelle. Sie händigt ein Ersatzdokument für die Rückreise nach Deutschland aus. Wurde der Führerschein entwendet, hilft in der Regel die Polizei mit einer Verlustbescheinigung. Alle anderen Dokumente können nur die Behörden in Deutschland ersetzen.