ein Gastbeitrag von Manuela Kiechle

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Manuela Kiechle, Vorstandsmitglied der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG, UKV - Union Krankenversicherung AG und URV - Union Reiseversicherung AG.

Jedes Gespräch über Reisen Ausland birgt einen Anlass zu weiterer Kommunikation. Grundsätzlich gut zu wissen: Wer im Ausland unterwegs ist, sollte immer eine Auslandsreise-Krankenversicherung im Gepäck haben. Denn die deutschen gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erstatten Kosten für Ärzte und Krankenhäuser lediglich in Ländern des europäischen Wirtschaftsraums (also EU plus Norwegen, Island und Liechtenstein) sowie in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht (z.B. Schweiz, Marokko, Tunesien, Türkei), und dann auch nur die im Urlaubsland übliche Leistung. In allen anderen Ländern müssten Urlauber die Kosten ohnehin selbst bezahlen.

Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt bei einer unerwarteten schweren Erkrankung oder einem Unfall je nach Tarif die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen durch Ärzte und Krankenhäuser am Urlaubsort sowie für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport. Den bezahlt die GKV selbst innerhalb Europas in keinem Fall. Dabei kann ein Rückflug im Ambulanzflugzeug etwa von Mallorca durchaus 8.000 Euro kosten, von Australien sogar über 100.000 Euro! Das allein ist schon ein starkes Verkaufsargument!

Privat Versicherte brauchen ebenfalls Schutz im Ausland

Wer in Deutschland in der privaten Krankenversicherung (PKV) vollversichert ist, genießt den gleichen Schutz in außereuropäischen Staaten nur bis zu einem Monat. Wer länger ins Ausland reist, sollte seinen Schutz unbedingt mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung erweitern. Es kann auch kostengünstiger sein, den Geltungsbereich seiner PKV für einen vorübergehenden Beitragszuschlag auf das außereuropäische Ausland zu erweitern. Den Vergleich für den konkreten Reiseplan sollten Sie als Vermittler ihrem Kunden vorrechnen können.

Wichtige Fragen zu Tarifleistungen vorher klären

Wie oft wollen Ihre Kunden verreisen? Einige Tarife sichern Einzelreisen bis zu einem Jahr ab. Wer mehrmals im Jahr verreist, fährt besser mit einem Dauerschutz für ein ganzes Jahr.

Auch wenn sich eine chronische Erkrankung unerwartet verschlechtert, sollte der Tarif leisten. Wichtig ist, dass Heil- und Hilfsmittel, Zahnbehandlungen und Hubschrauber-Rettungsflüge unbegrenzt erstattet werden. Für Familien mit Kindern ist zudem interessant, ob in der Klinik das „Rooming In“ für Begleitpersonen von Minderjährigen mit abgesichert ist.

Bei den Tarifbedingungen ist darauf zu achten, wie in Familientarifen der Begriff „Familie“ definiert ist. Bestenfalls können auch Großeltern mit ihren Enkeln reisen, die Kinder von Freunden oder von Nachbarn können wie eigene Kinder mitgenommen werden oder auch zwei zusammen reisende Erwachsene gelten unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und gemeinsamen Wohnort als Familie. Das macht Ihnen die Vermittlung einfacher.

Auch an Reiserücktritt und Reiseabbruch denken

Im Beratungsgespräch sollten Sie den Interessenten auch darauf aufmerksam machen, wie sinnvoll eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist. Denn sie kommt für Stornokosten bei Reiserücktritt oder die Kosten einer Umbuchung auf. Das ist besonders beruhigend bei kostspieligen Reisen. Ebenfalls ratsam ist eine Reiseabbruchversicherung. Sie erstattet die Mehrkosten, welche durch die begründete vorzeitige – oder verspätete – Abreise entstehen.

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Denn gerade in der Hauptreisezeit können kurzfristig gebuchte Flüge besonders teuer sein. Und sie ersetzt die Kosten für gebuchte Reiseleistungen, die aber wegen des Abbruchs nicht mehr in Anspruch genommen werden.