„Seine Informationen seien ,populistisch im Sinne der Verbraucher’ dargestellt“, zitiert „Finanztest“ Aussagen von Rechtsanwalt Markus Klamert von der Kanzlei Klamert, Mahr und Partner, München. Zu Reaktionen der BaFin zur Sache schreiben die Verbraucherschützer, dass keine „sechs Anbieter“ (...) „unter einen Schutzschirm gestellt“ seien. Auch teile die Aufsicht die Auffassung, dass innerhalb der nächsten sechs Jahre kein Lebensversicherer mehr überlebensfähig sei, ausdrücklich nicht.

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Drohszenario Gesetzestext

Die Aussagen der Anwälte auf ihrer Internetseite klingen bedrohlich, nicht nur die vorstehenden Zitate, sondern auch eine von den Juristen auf deren Internetseite verwendete Textzeile, die Experten bekannt vorkommen muss. Die Anwälte schreiben dort: „Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.“ (siehe Graphik)

Pressetext der Anwaltskanzlei KMP: \"Dringender Handlungsbedarf\" bei Lebensversicherungen? www.kmp3g.de/lebensversicherung-überprüfung

Diese bedrohlichen Buchstaben entsprechen exakt der Textpassage des §314 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Experten wissen – nicht aber Kunden! – dass generelle Kürzungen von Garantieleistungen der Lebensversicherer erst am Ende einer langen Kette von Aufsichts- und Sanierungsmaßnahmen durch die BaFin stehen. Genauer stünden. Denn selbst laut BaFin-Chef Felix Hufeld: wenn eine „zweistellige Zahl“ unter engerer Aufsicht stünde, Hufeld nennt das „Manndeckung“, sind Szenarien wie generelle Kürzungen von Lebensversicherungs-Garantieleistungen noch immer in weiter Ferne.

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Anwalt Markus Klamert hat also Recht, wenn es stimmt, was „Finanztest“ zu seinen Aussagen berichtet: Seine Aussagen sind „populistisch“ dargestellt. Ob das wie ebenfalls zitiert „im Sinne der Verbraucher ist“, sei dahingestellt. Ob dieses Vorgehen der Rechtsanwälte irreführend ist oder gar den Wettbewerb stört, das soll der gesetzliche Richter entscheiden - falls es einen Kläger gäbe. Das müsste ein Versicherer sein oder der GDV-Verband.

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