Wie kann der Übergang ins Rentenalter flexibler gestaltet werden? Über diese Frage wurde in der schwarz-roten Koalition lange gestritten. Doch nun deutet sich an, dass das als „Flexi-Rente“ bekannte Reformprojekt schneller in Gesetze übersetzt wird als erwartet.

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Schon vom kommenden Jahr an sollen Arbeitnehmer mehr Möglichkeiten haben, in den Ruhestand hinüberzuwechseln. Das kündigten der CDU-Sozialpolitiker Karl Schiewerling und der parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Max Straubinger, in Berlin an, wie dpa meldet.

Teilrente mit 63 – Neuregelung des Hinzuverdienstes

Notwendig wurde die Reform auch deshalb, weil aktuell Rentner kaum einen Anreiz haben, sich zusätzlich etwas hinzuzuverdienen – sie werden regelrecht dafür bestraft. So drohen drastische Rentenkürzungen, wenn man mit 63 in Teilrente geht und mehr als 450 Euro hinzuverdient. Je nach Hinzuverdienst sinken die Bezüge auf bis zu ein Drittel der Vollrente. Solche Stufen sollen entfallen, die Rentner könnten mehr im Portemonnaie haben.

Statt die Vollrente zu kürzen sehen die Pläne für eine Flexi-Rente vor, dass oberhalb von 450 Euro Nebenerwerbs-Lohn zukünftig 40 Prozent des Zuverdienstes von der Rente abgezogen werden. Bis zu 450 Euro ist der Zuverdienst frei. Ob die Neuregelung nicht jene Menschen benachteiligt, die ohnehin eine geringe Altersrente beziehen, bleibt abzuwarten. Je mehr sie hinzuverdienen, desto höher fällt anteilig die Kürzung von der Altersrente aus – daran würde sich mit dem neuen Modell nichts ändern.

Arbeit im Rentenalter soll attraktiver werden

Auch wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, soll mehr Anreize erhalten, weiterhin im Job tätig zu sein. Geändert werden sollen hierfür die Regeln für den Rentenbeitrag, wenn ein Arbeitnehmer nach Erreichen des Rentenalters Rente bezieht und dennoch weiterarbeitet.

Bisher steigt die Rentenhöhe nicht, wenn der Arbeitgeber für den beschäftigten Ruheständler seinen Teil des Rentenbeitrags weiterhin zahlt. Dies soll sich ändern: Angestellte jenseits der Rentengrenze sollen freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können, um von diesen zu profitieren. Beide Beitragsteile, die des Arbeitgebers und -nehmers, wirken dann rentensteigernd.

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Entlastet werden sollen hingegen die Unternehmen. Bisher müssen sie 1,5 Prozent des Lohns in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, wenn sie Menschen über die Regelaltersgrenze hinaus beschäftigen. Das soll nun entfallen. Auch Reha und Vorsorge sollen ausgebaut werden, kündigt Schiewerling laut dpa an. Das neue Konzept liege bereits seit November letzten Jahres vor und soll nun gemeinsam mit einer Reform der Leiharbeit und von Werksverträgen angegangen werden.

dpa

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