Am 10. Juli 2006 vollzog die Standard Life, zuvor 80 Jahre lang ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, ihre Demutualisierung. Das heißt, der Versicherer ging an die Londoner Börse und wurde als britische Aktiengesellschaft notiert. Die bisherigen Mitglieder des Vereins mussten entsprechend entschädigt werden. Entweder erhielten sie Aktien der Standard Life – oder aber eine Barauszahlung.

Anzeige

12.000 deutsche Versicherte haben Ansprüche noch nicht geltend gemacht

Doch wer seine Ansprüche aus der Demutualisierung noch nicht geltend gemacht hat, muss sich beeilen. Denn die Frist, innerhalb der dies möglich ist, verstreicht in weniger als fünf Monaten, genauer: Am 9. Juli 2016. Darauf weist die Standard Life in einer heutigen Pressemeldung hin. Die Anspruchsberechtigten sollen sich beim Standard Life Aktionärsservice (Tel. +49 (0) 69 9753 3030) melden.

„Die durchschnittliche Anzahl der noch nicht abgerufenen Aktien in Deutschland liegt bei rund 190 Aktien pro Anspruchsberechtigtem. Dies entspricht in etwa 1.000 Euro* zuzüglich der darauf angefallenen Dividenden.“, berichtet die Standard Life. „Die meisten der Anspruchsberechtigten, die ihre Ansprüche bisher noch nicht geltend gemacht haben, sind in den Regionen um Berlin, München, Hamburg und Frankfurt ansässig.“

Warum aber werden die die betroffenen Personen nicht aktiv, wenn ihnen doch eine Zahlung winkt? Kenneth Gilmour, Group Company Secretary der Standard Life, erklärt: „In Deutschland sind Ansprüche aus einer Demutualisierung nicht alltäglich, und wir tun unser Bestes, um das Bewusstsein dafür zu erhöhen und die Anspruchsberechtigten ausfindig zu machen. Viele der Anspruchsberechtigten sind Unternehmen, die einen Versicherungsvertrag im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge für einen Mitarbeiter abgeschlossen haben. Selbst wenn das Beschäftigungsverhältnis mit diesem Mitarbeiter inzwischen nicht mehr besteht, ist das Unternehmen immer noch anspruchsberechtigt.“

Anzeige

Wer kann sich melden?

Möglicherweise anspruchsberechtigt sind alle Versicherungsnehmer, die bis März 2004 einen Antrag auf einen überschussberechtigten Versicherungsvertrag (With Profits) bei der Standard Life Assurance Company eingereicht hatten, der im Mai 2006 noch in Kraft war. Die Frist für die Geltendmachung der Ansprüche endet am 9. Juli 2016. Weitere Informationen stehen unter standardlife.at/shareholders zur Verfügung.

* Basierend auf dem Wert der Aktien zum 31. Dezember 2015 (Aktie: 3,897 £; Wechselkurs: 1,3574)

PM Standard Life

Anzeige