Die in Köln ansässige Eurotempus GmbH hatte auf der Grundlage von Darlehensverträgen gewerbsmäßig Gelder angenommen. Die Verträge sahen eine unbedingte Rückzahlung vor. Jedoch war der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft.

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Damit handelt es sich beim Geschäftsmodell des Unternehmens um ein Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG). Dafür fehlte der Eurotempus GmbH jedoch die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Nun reagierte die Finanzaufsicht und ordnete die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an. Die Eurotempus GmbH ist damit verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen. Das teilte die BaFin auf ihrer Webseite mit.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

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